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Sozialverband VdK fordert mehr Tempo bei der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Bentele: „2028 ist viel zu spät!“

Die Bundesregierung will die Hilfen für Kinder und Jugendliche inklusiver ausgestalten. Dem Sozialverband VdK geht das jedoch zu langsam. VdK-Präsidentin Verena Bentele betonte am Freitag in Berlin: „Der heute im Bundestag diskutierte Gesetzentwurf hat viel Gutes, jedoch geht die vorgesehene Umsetzung bis 2028 an der Lebenswirklichkeit der jetzigen Kinder und Jugendlichen vorbei. Damit endlich allen jungen Menschen, unabhängig ob mit oder ohne Behinderung, aus einer Hand geholfen wird, ist mehr Tempo notwendig.“

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Derzeit ist je nach Art der Behinderung eines jungen Menschen ein anderes Amt zuständig. Dies führt dazu, dass für über 70 Prozent der circa 360.000 Kinder und Jugendlichen mit Behinderung kein gleichberechtigter Zugang zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gewährleistet ist.
Bentele erläuterte: „Die unterschiedlichen Zuständigkeiten derzeit führen den Hilfegedanken ad absurdum: Es kann so weit kommen, dass sogar innerhalb einer Familie unterschiedliche Kostenträger zum Tragen kommen – wenn beispielsweise das eine Geschwisterkind einen Rollstuhl benötigt und das andere psychische Beeinträchtigungen hat.“

Bentele unterstrich: „Viele unserer Forderungen wurden mit dem Gesetzesentwurf aufgegriffen. Allerdings dauert der vorgesehene Umsetzungszeitraum bis 2028 viel zu lange. Bis die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv gestaltet ist, soll es also noch sieben Jahre dauern. Das muss schneller gehen.“

Die Idee eines „Verfahrenslotsen“, der als verbindlicher Ansprechpartner junge Menschen und ihre Eltern unterstützt, begrüßt der VdK. Jedoch soll der Verfahrenslotse erst 2024 die Arbeit aufnehmen und vier Jahre später schon wieder aufgeben. Bentele: „Das geht an der Lebensrealität vorbei. Die Berater braucht es dauerhaft. Denn gerade Familien mit Kindern mit Behinderung sind mit vielen Leistungssystemen konfrontiert. Daher sollte der Verfahrenslotse die Familien nicht nur bei den Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX unterstützen, sondern auch bei den Leistungen aller weiteren Sozialleistungssysteme – und damit zum Beispiel auch bei den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.“