Der Sozialverband VdK hält die Pläne des
Bundesgesundheitsministeriums (BMG), den Personenkreis für kostenfreie
FFP2-Masken auf ALG II-Empfänger zu erweitern, grundsätzlich für richtig,
kritisiert jedoch, dass Menschen mit Grundsicherung oder knapp über der
Bedarfsgrenze schlichtweg vergessen wurden. VdK-Präsidentin Verena Bentele
betonte anlässlich des Referentenentwurfs aus dem BMG am Montag in Berlin:
„Jüngere Empfänger von Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrentner mit kleiner
Rente gehen leer aus. Gerade psychische Erkrankungen sind ein häufiger Grund
für eine Erwerbsminderung und diese Menschen sind häufig auch jünger als 60
Jahre. Sie wurden im Entwurf einfach vergessen. Hier muss nachgebessert
werden.“
Während Menschen mit Grundsicherung im Alter schon jetzt zum berechtigten
Personenkreis für kostenlose FFP2-Masken gehören, ist das bei jüngeren Menschen
in Grundsicherung noch nicht vollständig der Fall. Zwar können Personen mit
Grundsicherung wegen Erwerbsminderung zu den Berechtigten mit Vorerkrankungen
gehören, jedoch erfasst dieser abschließende Katalog bei Weitem nicht alle
Vorerkrankungen. Zum Beispiel ist keine einzige psychische Erkrankung in diesem
Katalog aufgeführt.
Bentele unterstrich: „Gerade Menschen mit einer Erwerbsminderungsrente haben
oft ein Einkommen an der Grenze zur Grundsicherung. Die durchschnittliche
Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung betrug zuletzt 806
Euro. Das liegt geradeso über der durchschnittlichen Grenze für die Grundsicherung.
Und viele Menschen mit anderen kleinen Einkommensarten betrifft dies ebenso.
Für sie alle bedeutet die ständige Anschaffung von Masken eine stetige und
große finanzielle Anforderung.“
Der VdK fordert deshalb weiterhin, kinderreiche Familien zu berücksichtigen.
Eine Familie mit zum Beispiel drei Kindern muss für die Fahrt mit den
öffentlichen Verkehrsmitteln oder für den Einkauf 35 Masken pro Woche
anschaffen. Auch bei einem inzwischen auf knapp zwei Euro pro FFP2-Maske
abgesunkenen Preis sind das rund 280 Euro, die bei kleineren Einkommen nicht so
ohne weiteres zur Verfügung stehen.
Bentele fügte hinzu: „Der Staat hat durch eine weitreichende Pflicht das Tragen
von FFP2-Masken oder medizinischen Masken eingeführt. Diese Pflicht mag zur
Eindämmung der Corona-Pandemie durchaus hilfreich sein, dennoch gilt der
Grundsatz: Wer eine solche Pflicht einführt, muss auch die Bedürftigen seiner
Gesellschaft mit Masken versorgen. Das darf nicht an bürokratischen Hürden
scheitern.“