DAK Gesundheit

Corona-Schutz: DAK-Gesundheit in Karlsruhe stellt auf Terminservice um Für Besuche im Servicezentrum der Krankenkasse gilt ab sofort die die 2-Regel der Landesregierung Baden-Württemberg

Angesichts stark steigender Infektionszahlen stellt die DAK-Gesundheit ihre Kundenberatung im Servicezentrum Karlsruhe auf einen Terminservice um. In den Räumen der Kasse gilt ab sofort neben der Maskenpflicht auch die 2G-Regel: Alle Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen sein. Ferner wird der Onlineservice verstärkt. Hintergrund sind stark steigende Corona-Zahlen, das Infektionsschutzgesetz und die jüngsten Beschlüsse der Landesregierung Baden-Württemberg.

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 „Die Gesundheit unserer Kundinnen und Kunden und unserer Beschäftigten ist uns sehr wichtig. Deshalb setzen wir die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen konsequent um“, sagt Jana Eßbauer, Leiterin der DAK-Gesundheit in Karlsruhe. „In der aktuellen Situation ist es absolut notwendig, dass wir alles tun, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.“ In der persönlichen Kundenberatung in ihrem Servicezentrum arbeitet die DAK-Gesundheit deshalb ausschließlich mit festen Terminen nach Vereinbarung. „In unseren Räumen gilt zudem die

2G-Regel. Deshalb müssen am Eingang des Servicezentrums Pass oder Personalausweis sowie Impf- oder Genesenennachweis vorgezeigt werden“, soEßbauer.

Weiterhin ermöglichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DAK-Gesundheit eine umfassende Beratung auch über Telefon (Rufnummer 0721-8309370) und Internet (Mail-Adresse: service744200@dak.de). Und die Kasse bietet einen verstärkten Onlineservice. Die Anmeldung zum Terminservice läuft ebenfalls bequem übers Internet: www.dak.de/vorOrt