In der Pflegeversicherung hat sich einiges verändert im neuen Jahr – zu Gunsten der Versicherten. So werden pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2, die in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben, finanziell stärker entlastet. Es gibt aber noch mehr Anpassungen.
Der Zuschuss zum Eigenanteil ist für diese Personen angestiegen und kann zum Beispiel im zweiten Jahr über 240 Euro betragen; er muss zudem nicht separat beantragt werden. Das wird automatisch zwischen Pflegekasse und Pflegeheim geregelt. Hinzu kommen dann noch – bei Pflegegrad 2 – 770 Euro für die vollstationäre Pflege. Auch Menschen, die ambulant daheim gepflegt werden, können seit dem 1. Januar 2022 mit höheren Beträgen rechnen: Zum Beispiel im Pflegegrad 3 jetzt 1.363 Euro statt bisher 1.298 Euro. Außerdem steht mehr Geld für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Der Betrag wird um 10 Prozent erhöht, von bisher 1.612 auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr. Die Kurzzeitpflege können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen pro Jahr nutzen. Mehr Informationen gibt es hier auf der Website der AOK Hessen.