AOK Bayern fordert finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen
Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen in der stationären Pflege sind zuletzt deutlich gestiegen. Danach erhöhten sich die sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteile in Bayern durchschnittlich um gut 19,3 Prozent im Vergleich zu Oktober 2021 (bundesweit plus 21,5 Prozent). Dies zeigt eine Auswertung des wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Mitverantwortlich für den Kostenanstieg ist die seit 1. September bestehende Verpflichtung zur Bezahlung des Pflegepersonals auf Tarifniveau.
„Wir wollen für alle Menschen eine qualitativ gute Pflege sicherstellen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen finanziell nicht überlastet werden“, betont Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern. Dies könne etwa durch eine jährliche Dynamisierung der Pflegeleistungen erreicht werden. Eine weitere Entlastungsmöglichkeit sieht Stippler bei den Ausbildungskosten, die bisher den Pflegebedürftigen aufgebürdet werden. „Dies ist im Koalitionsvertrag vereinbart und sollte möglichst rasch umgesetzt werden“, so Stippler.
Allein Eigenanteil für Pflege bei 797 Euro im Monat
Die Eigenanteile in der stationären Pflege setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen: Neben den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionen gibt es auch einen Eigenanteil bei den pflegebedingten Kosten, der von den Bewohnern der Einrichtung selbst bezahlt werden muss. Diese sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteile liegen aktuell im Durchschnitt in Bayern bei 797 Euro im Monat (bundesweit 697 Euro). Mit den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (durchschnittlich 738 Euro) sowie Investitionen (375 Euro) summieren sich die Eigenanteile im Schnitt auf insgesamt 1910 Euro im Monat.
Leistungszuschläge dämpfen Anstieg nur teilweise
Auch die Anfang 2022 eingeführten Leistungszuschläge haben den Kostenanstieg bei den pflegebedingten Eigenanteilen nur teilweise gedämpft. Die Leistungszuschläge beziehen sich lediglich auf den pflegebedingten Aufwand. Die Anteile des Eigenanteils zu Unterbringung, Verpflegung oder Investitionen sind davon ausgenommen. Weiterhin richten sich die Leistungszuschläge danach, wie lange ein Pflegebedürftiger in einer vollstationären Einrichtung wohnt und liegen gestaffelt zwischen 5 und 70 Prozent. Bewohnerinnen und Bewohner, die bis zu einem Jahr in der Einrichtung leben, zahlen dadurch nach Erhalt der Zuschläge durchschnittlich 1.292 Euro selbst, Pflegebedürftige mit einem Wohnaufenthalt von einem bis zu zwei Jahren 1.020 Euro, bei zwei bis drei Jahren sind es 748 Euro. Ab einem Aufenthalt von mehr als drei Jahren fallen dann noch 408 Euro an.
Große regionale Unterschiede bei Pflegekosten
Ein Blick auf die Detailergebnisse der einzelnen Bundesländer macht deutlich, dass es bei den selbst zu tragenden Pflegekosten von Bewohnerinnen und Bewohnern große regionale Unterschiede gibt. Die Spanne der einrichtungseinheitlichen Eigenanteile (nach Abzug der Leistungszuschläge) reicht laut der aktuellen WIdO-Analyse von 545 Euro pro Monat in Niedersachsen bis zu 878 Euro monatlich in Baden-Württemberg.