Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro war
den meisten Rentnerinnen und Rentnern bis zum 15. Dezember 2022 oder zum
zweiten Auszahlungstermin Anfang Januar 2023 automatisch überwiesen worden.
Rentnerinnen und Rentner, die antragsberechtigt
sind, aber bis heute keine Energiepreispauschale überwiesen bekommen haben,
können bis zum 30. Juni 2023 einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung bei der
Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) stellen.
Der Antrag ist im Internet unter kbs.de/EPP zu
finden und aus Gründen des Datenschutzes ausschließlich per Post an die
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum zu schicken.
Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag
1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder
Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hatte.
Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.
Soweit mehrere Renten bezogen werden, wie zum Beispiel eine Alters- und
Witwenrente, wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt.
Personen, die in Deutschland wohnen und ihre Rente
oder vergleichbare Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union erhalten und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, bekommen
ebenfalls die Energiepreispauschale. Diese Personengruppe nutzt auch den Antrag
unter kbs.de/EPP und sendet ihn bis zum 30. Juni 2023 per Post an die Deutsche
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum.
Antworten auf weitere Fragen zur
Energiepreispauschale finden Rentnerinnen und Rentner ebenfalls im Internet
unter kbs.de/EPP oder per Mail unter energiepreispauschale@kbs.de.
Für telefonische Auskünfte ist das Bürgertelefon des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales montags bis donnerstags von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der
Telefonnummer 030 221 911 001 sowie das Servicetelefon der Deutschen
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter 0800 1000 480 80 (Montag bis
Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr) erreichbar.
Über die Knappschaft-Bahn-See:
Mit ihrem einzigartigen Verbund aus gesetzlicher
Rentenversicherung, Renten-Zusatzversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung
mit einem eigenen medizinischen Netz nimmt die Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See (KBS) in der Sozialversicherung einen besonderen Platz
ein. Darüber hinaus werden alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse durch
die Minijob-Zentrale unter dem Dach der KBS betreut. www.kbs.de