GKV-Spitzenverband

Nur knapp zwei Drittel der psychiatrischen Krankenhäuser halten Mindestvorgaben für Personal ein

50 Prozent der Krankenhäuser für Kinder– und Jugendpsychiatrie und knapp 40 Prozent der psychiatrischen Krankenhäuser setzten im zweiten Halbjahr 2021 weniger Behandlungspersonal ein, als die bundesweite Mindestpersonalvorgabe vorschreibt. Das belegen erste Auswertungsberichte über die Personalausstattung in deutschen psychiatrischen Krankenhäusern. Veröffentlicht wurden diese im Januar 2023 vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG).

Erstmals Transparenz auf einheitlicher Datengrundlage

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„Mit der ersten Auswertung über die Personalausstattung in der Psychiatrie erhalten wir endlich Transparenz über die Einhaltung der bundesweiten Mindestpersonalvorgaben. Dabei ist festzustellen, dass diese nur von knapp zwei Dritteln der psychiatrischen Krankenhäuser eingehalten werden. Mindestvorgaben für therapeutisches Personal schützen Patientinnen und Patienten vor mangelhafter Versorgung und das Personal vor Überlastung. Wir sprechen bei Mindestvorgaben von einer roten Linie, die nicht überschritten werden darf, um eine zusätzliche Gesundheitsgefährdung der ohnehin kranken Menschen zu vermeiden. Die Berichterstattung wird zukünftig zeigen, ob in den Krankenhäusern nachgebessert wird“, sagt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende GKV-Spitzenverband.