gesetzliche Krankenkasse

Leistungen für Familien: So unterstützen Krankenkassen Eltern und Kinder

Dienstag, 5. September 2023

Auf Familienversicherte kann eine Menge zukommen, wenn es um die gesundheitliche Vorsorge und Versorgung geht. Das Angebot reicht von Babyschwimmkursen und Jugenduntersuchungen für den Nachwuchs bis hin zu Rooming-In der Eltern im Krankenhaus und Unterstützung im Haushalt. Der Umfang der Unterstützung durch die gesetzlichen Krankenkassen dabei variiert stark. „Es kann sich also lohnen, die eigene Krankenkasse auf Familienfreundlichkeit zu überprüfen und zu checken, ob und wie sie über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht“, sagt Thomas Adolph, Geschäftsführer des unabhängigen Portals www.gesetzlichekrankenkassen.de, das die Leistungen der 96 gesetzlichen Krankenkassen vergleicht.

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Um zum Beispiel frühzeitig Sehstörungen bei Kindern zu erkennen, wird das sogenannte Amblyopie-Screening angeboten. Laut Vergleichsportal übernehmen 37 Krankenkassen die Kosten für die Untersuchung vollständig, unabhängig vom Preis. Bei Untersuchungskosten bis zu 60 Euro beispielsweise erstattet ein Anbieter komplett, ein anderer Anbieter macht dies bei bis zu 40 Euro, drei weitere jeweils bei Kosten bis zu 30 Euro bzw. 20 Euro. Im Rahmen des abschöpfbaren Globalbudgets übernimmt eine Kasse bis maximal 50 Euro der Kosten für das Amblyopie-Screening.

Entwicklungsbegleitung: Kostenübernahme bei DELFI und PEKiP

Eltern mit Babys im ersten Lebensjahr können hierzulande bei der Entwicklungsbegleitung vor allem durch zwei renommierte Bildungsprogramme unterstützt werden: DELFI (Denken, Entwickeln, Lieben, Fühlen, Individuell) und PEKiP (Prager-Eltern-Kind-Programm). Zwei Krankenkassen geben im Vergleichsportal an, dass sie die Kosten für solche Kurse komplett übernehmen, ohne Begrenzung. Eine Kasse erstattet demnach zu 80 Prozent bis max. 100 Euro, eine Kasse zu 70 Prozent bis max. 100 Euro. Bei den Krankenkassen, die DELFI und PEKiP im Rahmen von Globalbudgets unterstützen, gibt es große Unterschiede: Die komplette Kostenübernahme reicht von max. 50 Euro (eine Kasse) über max. 150 Euro (zwei Kassen) bis hin zu max. 300 Euro (eine Kasse).

So erstatten Kassen bei Babyschwimmkursen und Babymassagekursen

Die Kosten für Babyschwimmkurse etwa übernimmt eine Krankenkasse vollständig, unabhängig vom Preis – bei den Kosten für Babymassagekurse ist dies bei drei Anbietern der Fall. Sowohl bei den Kosten für Schwimm- als auch für Massagekurse übernimmt jeweils eine Kasse zu 80 Prozent bis max. 100 Euro und jeweils eine Kasse zu 70 Prozent bis max. 100 Euro. Große Variation gibt es auch hier wieder bei solchen Anbietern, die die Kurse im Rahmen von Globalbudgets unterstützen: Die komplette Kostenübernahme reicht von max. 45 Euro (eine Kasse bei Babymassagekursen) bzw. max. 50 Euro (eine Kasse bei Babyschwimmkursen) über max. 150 Euro (jeweils zwei Kassen) bis hin zu max. 300 Euro (jeweils eine Kasse).

Unterstützung bei Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche in Deutschland gibt es verschiedene Vorsorgeuntersuchungen, unter anderem die U10 und U11 im Grundschulalter und die J2 für Jugendliche von 16 bis 17 Jahren. Bis auf wenige Ausnahmen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für alle drei Untersuchungen, allerdings in unterschiedlichem Umfang. Laut Vergleichsportal erstatten demnach 50 Krankenkassen die Kosten für jede Untersuchung vollständig, unabhängig vom Preis. Weitere Beispiele: Kosten bis zu 250 Euro pro Untersuchung erstattet ein Anbieter komplett, acht Kassen übernehmen bis zu 50 Euro pro Untersuchung, eine Kasse bis zu 35 Euro pro Check.

Auch bei einigen anderen spezifischen Leistungen lohnt sich ein Kassenvergleich, weil große Unterschiede bestehen: zum Beispiel bei der Kostenübernahme für Neurodermitis-Anzüge für Kinder oder bei der Glattflächenversiegelung vor dem Einsetzen einer Zahnspange.

Unterstützung von Eltern: Rooming-In und Haushaltshilfen

Rooming-In bedeutet, dass Eltern im Zimmer ihres Kindes im Krankenhaus untergebracht werden können. Die Kosten dafür übernehmen laut Vergleichsportal 64 gesetzliche Krankenkassen. Unterschiede machen diese bei der Altersgrenze des Kindes: zum Beispiel setzen sechs Kassen die Grenze bereits bei sechs Jahren, 14 Kassen bei neun Jahren, sechs Anbieter bei zwölf Jahren und zwei Anbieter erst bei 18 Jahren. Wenn Versicherte nach einem Krankenhausaufenthalt oder wegen schwerer Krankheit ihren Haushalt nicht führen können und eine im Haushalt lebende Person nicht unterstützen kann, gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Lebt im Haushalt ein Kind, das unter zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch auf diese gesetzliche Leistung. Darüber hinaus übernehmen einige Krankenkassen zum Beispiel auch die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn kein Kind im Haushalt lebt oder bis zu einem höheren Alter des Kindes. Beispielsweise erstatten laut Vergleichsportal 35 Kassen auch die Kosten bis zu einem Kindesalter von 14 Jahren, eine Kasse sogar bis zu einem Alter von 18 Jahren. Speziell beim Thema Haushaltshilfe gibt es große Unterschiede bei den Anbietern, sodass sich ein Check lohnt.