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AOK Hessen: Wirksam vor Hautkrebs schützen

Europäischer Tag des Hellen Hautkrebses am 13. September: Tipps der AOK Hessen

Bad Homburg, 08. September 2023

Hautkrebs zählt zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland. Die Zahl der Hautkrebserkrankungen steigt zudem stetig. Zwischen 1970 und 2015 hat sich in Deutschland die Anzahl der Neuerkrankungen an schwarzem Hautkrebs verfünffacht.  Frühzeitig erkannt ist Hautkrebs jedoch meist gut heilbar. Eine regelmäßige Selbstkontrolle und Haut-Checks spielen dabei eine wichtige Rolle.

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Hautkrebs zählt zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland. Sowohl Männer als auch Frauen sind betroffen. Bei Männern ist allerdings mit zunehmendem Alter und dann unter Umständen abnehmendem Haupthaar eher der Kopf betroffen. Die gefährlichste Art ist der schwarze Hautkrebs, das maligne Melanom. Je früher Hautkrebs erkannt wird, desto größer sind die Heilungschancen. Es gilt, auf seine Haut zu achten und bei Hautveränderungen oder Auffälligkeiten an den Pigmentmalen eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen. Größter Risikofaktor für alle Arten des Hautkrebses ist zu viel und zu starke UV-Strahlung.

Weißer Hautkrebs ist nicht immer ungefährlich

Weißer oder auch heller Hautkrebs kann als Basalzellkarzinom oder Plattenepithelkarzinom auftreten. Basalzellkarzinome sind mit einem Anteil von etwa 75 Prozent die häufigste Form. Sie werden auch Basaliome genannt, sind gut behandelbar, bilden selten Tochtergeschwülste (Metastasen), können jedoch dauerhaft immer weiterwachsen und dadurch Knorpelgewebe und Knochen zerstören. Plattenepithelkarzinome sind seltener und können im Gegensatz zu den Basaliomen auch Tochtergeschwülste bilden. Ihre Vorstufe, die sogenannte aktinische Keratose, ist grundsätzlich ungefährlich. Eine Behandlung ist jedoch trotzdem angebracht, um die Entwicklung eines Karzinoms zu verhindern. Beide Arten des hellen Hautkrebses befinden sich vor allem an Hautstellen, die stark der Sonne ausgesetzt sind, wie zum Beispiel Nase, Stirn oder Haupt. Deshalb ist Sonnenschutz auch so wichtig. Weißer Hautkrebs kommt deutlich häufiger vor als schwarzer Hautkrebs. Das Robert Koch-Institut schätzt, dass jährlich etwa 230.000 Menschen neu daran erkranken, Männer häufiger als Frauen.

Haut-Check nach der ABCDE-Regel

Je früher Hautkrebs erkannt wird, desto größer sind die Heilungschancen. Eine regelmäßige Kontrolle ist für die Früherkennung von Hautkrebs wichtig. Deshalb sollte man selbst auf Veränderungen der Haut achten. Nach der ABCD-Regel sollten Sie Ihre Pigmentmale beobachten und bei Auffälligkeiten einen Arzt aufsuchen. Vergessen Sie Rücken, Schambereich, Kopfhaut, Zehenzwischenräume und die Fußsohlen nicht. Mit einem Spiegel können Sie auch auf diese Stellen schauen. Oder bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens um Hilfe. Die Buchstaben stehen für:

  • A = Asymmetrie: Ein Melanom hat typischerweise unregelmäßige Formen.
  • B = Begrenzung: Die Grenzen am Rand eines Melanoms sind unscharf, verwaschen oder unregelmäßig.
  • C = Colour (Farbe): Es ist nicht einheitlich gefärbt (mehrere Farbtöne) oder verändert seine Farbe (heller oder dunkler).
  • D = Durchmesser: Hat es mehr als zwei Millimeter Durchmesser, sollte es kontrolliert werden.
  • E = Erhabenheit: Seine Oberfläche verändert sich, zum Beispiel rau oder schuppend, und es ragt mehr als einen Millimeter über die umliegende Haut heraus.

Hautkrebsvorsorge: Diese Kosten übernimmt die AOK

Gesetzlich Krankenversicherte haben grundsätzlich ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf einen kostenlosen Haut-Check. Bei dem Check untersucht der Arzt die Haut von Kopf bis Fuß, auch Kopfhaut, Gesicht und Nägel. Bei Auffälligkeiten entnimmt der Hautarzt zur weiteren Abklärung eine Gewebeprobe. Das Hautkrebs-Screening kann als kassenärztliche Leistung ab 35 Jahren jedes zweite Jahr bei hausärztlich tätigen Fachärztinnen oder -ärzten für Allgemeinmedizin, für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Dermatologie oder internistische Medizin durchgeführt werden. Damit können Frühstadien und Vorstufen bösartiger Erkrankungen der Haut entdeckt und Risiken direkt besprochen werden. Da es sich hierbei um eine gesetzliche Leistung handelt, erfolgt die Abrechnung wie gewohnt über die elektronische Gesundheitskarte und nicht über eine Privatrechnung.

Mehr Leistungen mit dem Gesundheitskonto

Mit dem Gesundheitskonto der AOK Hessen können Versicherte darüber hinaus das Hautkrebs-Screening von 18 bis 34 Jahren in Anspruch nehmen. Eine Erstattung erfolgt in Höhe von maximal 40 Euro alle zwei Kalenderjahre. Hierzu reicht man einfach die Rechnung über ein Online-Kontaktformular, das Online-Portal „Meine AOK“ oder postalisch ein. Die Leistung kann erstattet werden, wenn die Ärztin oder der Arzt eine erfolgreiche Teilnahme an einer zertifizierten Fortbildung zum Hautkrebs-Screening nachweisen kann, die dazu berechtigt, das Hautkrebs-Screening mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.