Bei seiner heutigen Sitzung kam der GKV-Schätzerkreis – bestehend aus Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes – zu einer einvernehmlichen Prognose der Höhe der Einnahmen, Ausgaben sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2023 und 2024.
Schätzergebnis 2023.
Die Einnahmen des Gesundheitsfonds werden auf 278 Mrd. Euro geschätzt. Diese beinhalten den regulären Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Mrd. Euro und einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 2 Mrd. Euro jeweils abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse sowie weitere rund 180 Mio. Euro für zusätzliche Aufwendungen im Bereich Kinderkrankengeld. Des Weiteren wird ein überjähriges Darlehen des Bundes an den Gesundheitsfonds in Höhe von 1 Mrd. Euro berücksichtigt, das bis spätestens 31. Dezember 2026 zurückzuzahlen ist. Zudem wird bei der Schätzung der Einnahmen des Gesundheitsfonds eine Zuführung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von rund 5,3 Mrd. Euro berücksichtigt. Ebenfalls einbezogen wird eine Zuführung aus Finanzreserven der Krankenkassen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds betragen entsprechend der rechtlichen Vorgaben unverändert 273,7 Mrd. Euro. Die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen für das Jahr 2023 werden auf 297 Mrd. Euro prognostiziert.
Schätzergebnis 2024
Für das Jahr 2024 erwartet der Schätzerkreis Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 283 Mrd. Euro. Diese beinhalten den regulären Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Mrd. Euro abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse sowie weitere 150 Mio. Euro für zusätzliche Aufwendungen im Bereich Kinderkrankengeld. Zudem wird bei der Schätzung der Einnahmen des Gesundheitsfonds eine Zuführung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 3,1 Mrd. Euro berücksichtigt. Die Ausgaben der Krankenkassen im Jahr 2024 belaufen sich voraussichtlich auf 314 Mrd. Euro.
Aus den Schätzergebnissen für das Jahr 2024 ergibt sich eine Erhöhung des rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent. Das Bundesministerium für Gesundheit legt nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2024 fest und gibt ihn bis zum 1. November 2023 im Bundesanzeiger bekannt