GKV-Spitzenverband

Physiotherapie: Vergütung steigt um rund 6,5 Prozent

Physiotherapeutinnen und –therapeuten erhalten im kommenden Jahr mehr Geld: Ihre Leistungen werden ab 1. Januar 2024 um 6,44 Prozent höher vergütet als bisher. Darauf haben sich die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie – IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und VPT – mit dem GKV-Spitzenverband einvernehmlich geeinigt.

Neue Vergütung gilt ab 1. Januar 2024
Die Vertragspartner konnten bereits nach einem Sondierungsgespräch und zwei Verhandlungen zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Daher kann die neue Vergütung physiotherapeutischer Leistungen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Sie gilt bis zum 31.12. 2024. Im Ergebnis sind unter anderem die aus vergangenen Berechnungen bekannten, von der Schiedsstelle festgelegten Parameter eingeflossen: die Entwicklungen der Sach-, Personal- und Raumkosten im Jahr 2023 sowie die Prognose der Kostensteigerung für 2024.

Unabhängig vom aktuellen Verhandlungsergebnis laufen derzeit noch gerichtliche Überprüfungen vergangener Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel. Vorbehaltlich der Ergebnisse bildet die nun vorliegende Einigung auch eine Grundlage für die weiteren Vergütungsverhandlungen in den kommenden Jahren.

Die neue Preisliste, also die Anlage 2 zum Vertrag, ist hier veröffentlicht.
Pressekontakt   GKV-Spitzenverband
Helge Dickau
Telefon 030 206288-4201
presse@gkv-spitzenverband.de


Verband für Physiotherapie
Nils Pump
Telefon 040 22723223
n.pump@vpt.de


Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten
Katharina Thiemann
Telefon 0234 97745-28
presse@ifk.de


PHYSIO-DEUTSCHLAND
Ute Merz
Telefon 0221 981 027- 35
merz@physio-deutschland.de


VDB-Physiotherapieverband e.V – Bundesverband
Telefon 030 367 000 01
redaktion@vdb-physio.de
Physiotherapeutinnen und –therapeuten erhalten im kommenden Jahr mehr Geld: Ihre Leistungen werden ab 1. Januar 2024 um 6,44 Prozent höher vergütet als bisher. Darauf haben sich die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie – IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und VPT – mit dem GKV-Spitzenverband einvernehmlich geeinigt.

Neue Vergütung gilt ab 1. Januar 2024
Die Vertragspartner konnten bereits nach einem Sondierungsgespräch und zwei Verhandlungen zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Daher kann die neue Vergütung physiotherapeutischer Leistungen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Sie gilt bis zum 31.12. 2024. Im Ergebnis sind unter anderem die aus vergangenen Berechnungen bekannten, von der Schiedsstelle festgelegten Parameter eingeflossen: die Entwicklungen der Sach-, Personal- und Raumkosten im Jahr 2023 sowie die Prognose der Kostensteigerung für 2024.

Unabhängig vom aktuellen Verhandlungsergebnis laufen derzeit noch gerichtliche Überprüfungen vergangener Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel. Vorbehaltlich der Ergebnisse bildet die nun vorliegende Einigung auch eine Grundlage für die weiteren Vergütungsverhandlungen in den kommenden Jahren.

Die neue Preisliste, also die Anlage 2 zum Vertrag, ist hier veröffentlicht.
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Physiotherapie: Vergütung steigt um rund 6,5 Prozent
Physiotherapeutinnen und –therapeuten erhalten im kommenden Jahr mehr Geld: Ihre Leistungen werden ab 1. Januar 2024 um 6,44 Prozent höher vergütet als bisher. Darauf haben sich die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie – IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und VPT – mit dem GKV-Spitzenverband einvernehmlich geeinigt.

Neue Vergütung gilt ab 1. Januar 2024
Die Vertragspartner konnten bereits nach einem Sondierungsgespräch und zwei Verhandlungen zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Daher kann die neue Vergütung physiotherapeutischer Leistungen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Sie gilt bis zum 31.12. 2024. Im Ergebnis sind unter anderem die aus vergangenen Berechnungen bekannten, von der Schiedsstelle festgelegten Parameter eingeflossen: die Entwicklungen der Sach-, Personal- und Raumkosten im Jahr 2023 sowie die Prognose der Kostensteigerung für 2024.

Unabhängig vom aktuellen Verhandlungsergebnis laufen derzeit noch gerichtliche Überprüfungen vergangener Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel. Vorbehaltlich der Ergebnisse bildet die nun vorliegende Einigung auch eine Grundlage für die weiteren Vergütungsverhandlungen in den kommenden Jahren.

Die neue Preisliste, also die Anlage 2 zum Vertrag, ist hier veröffentlicht.


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