GKV-Spitzenverband

Digitalgesetze: Wichtige Schritte für eine bessere Versorgung

Anlässlich der zweiten und dritten Lesung von Digitalgesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz sagt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands:
 
„Das Digitalgesetz kann der elektronischen Patientenakte den Schub geben, der sie als ePA für alle zum Herzstück eines digitalen Gesundheitswesens macht. Endlich bekommen dann die Patientinnen und Patien-ten die Hoheit über ihre Daten. Die opt-out-Lösung ist dafür ein richtiger und notwendiger Schritt. Aller-dings ist der Zeitplan, die ePA für alle schon zum 1. Januar 2025 einzuführen, zu straff. Die kurze Frist ist zwar ein richtiges Signal an die Industrie, so schnell wie möglich gut ausgereifte Produkte an den Start zu bringen. Aber damit die Versicherten genug Zeit für eine informierte Entscheidung für oder gegen die ePA und die Krankenkassen zur Vorbereitung der opt-out-Lösung haben, sollte die ePA für alle im Juli 2025 starten. Denn es hilft letztlich niemandem, wenn die opt-out-ePA zwar schnell, aber unausgereift eingeführt wird.

Versicherten wird es bei ihrer Entscheidung helfen, dass Ombudsstellen der Krankenkassen zur ePA beraten und informieren sollen. Das ist nachvollziehbar. Allerdings geht die Aufgabenbeschreibung der Ombuds-stellen zu weit: Diese sollen laut Gesetzentwurf sogar in der Lage sein, für Versicherte eine Verwaltung von feingranularen Widersprüchen in deren ePA zu übernehmen. Das ist realitätsfern und bindet unnötige Res-sourcen. Den Widerspruch direkt gegenüber den jeweiligen Leistungserbringenden zu erklären, ist sicherlich die unbürokratischere Lösung.

Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz wird endlich die Grundlage geschaffen, das große Potenzial von Gesundheitsdaten für eine bessere Versorgung zu heben. Das ist wichtig, denn Daten können nur Leben retten, wenn sie auch genutzt werden dürfen. Allerdings ist der aktuelle Gesetzesentwurf nur ein erstes Gerüst, in dem noch viele Regeln, wie Daten konkret genutzt werden können und dürfen, fehlen. Die gesetzli-che Krankenversicherung hat die Versorgung ihrer Versicherten im Blick und ist eine wesentliche Quelle wichtiger Gesundheitsdaten. Sie sollte bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Datennutzung daher deutlich stärker eingebunden werden.“