| Die Krankenhausreform soll demnächst im Kabinett der Bundesregierung beschlossen werden. Der VdK hat jetzt seine Stellungnahme veröffentlicht. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt: „Das Gesundheitsministerium hat einen guten Aufschlag gemacht. Jetzt gilt es, diesen noch zu verbessern und das Gesetz dann schnellstmöglich umzusetzen. Das Gesetz soll den Kliniken finanziellen Druck nehmen, und die Behandlungsqualität soll deutlich gesteigert werden. Das ist ganz im Sinn der Patientinnen und Patienten. Vor allem der Umbau des pauschalisierten Abrechnungssystems und die Einführung der Vorhaltepauschalen können eine enorme Verbesserung bewirken. Die angestrebte stärkere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung kann zudem Regionen mit einem Versorgungsnotstand entlasten. Dazu kommt: Für Patientinnen und Patienten wird es zukünftig einfacher sein, das beste Krankenhaus für ihre notwendige Behandlung zu finden. Wegen der Diskussionen rund um die Reform setzt sich bei vielen Patientinnen und Patienten derzeit die Angst fest, dass sie im Notfall weite Wege auf sich nehmen müssen, weil viele Krankenhäuser schließen. Diese Sorge muss den Menschen genommen werden. Beispielsweise dadurch, dass auch Häuser der künftigen Grundversorgung (Level 1) eine Notfallversorgung anbieten. Die Reform muss sicherstellen, dass eine flächendeckende Versorgung – auch in einer geänderten Kliniklandschaft – gewährleistet ist. Dem VdK ist klar: Nicht alle Krankenhäuser werden in heutiger Form bestehen bleiben können. Vor allem in Städten, in denen mehrere Häuser in unmittelbarer Reichweite sind, wird es zu Schließungen kommen, auf dem Land hingegen eher zu Umstrukturierungen und gegebenenfalls zu Zusammenlegungen. Dem VdK ist vor allem wichtig, dass die Qualität der Versorgung besser wird und eine Gesundheitsversorgung immer erreichbar ist, beispielsweise durch eine Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung. Aus Sicht des VdK die Reform grundsätzlich richtig. Kritisch sieht der VdK jedoch die Finanzierung des Transformationsfonds. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die gesetzlich Versicherten eine Summe von 25 Milliarden Euro aufbringen sollen, um die deutsche Krankenhauslandschaft zu reformieren und die Privatversicherten keinen Beitrag zu der Reform leisten müssen. Das ist nicht solidarisch. Der VdK fordert daher, dass die Transformation aus Steuermitteln finanziert wird. Sollte dies nicht möglich sein, so fordern wir eine Beteiligung der Privaten Krankenversicherung an den Kosten, neben der finanziellen Beteiligung des Bundes und der Länder an der Krankenhausreform. Andernfalls riskiert der Gesetzgeber eine ungebremste Steigerung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, die bereits heute Haushalte mit wenig verfügbarem Einkommen massiv belastet. Außerdem fordert der VdK, dass die geplanten Reformvorhaben sich nicht auf die stationäre Versorgung beschränken. Zwingend notwendig sind Veränderungen im Bereich der ambulanten Versorgung und der Notfallversorgung. Beide Vorhaben müssen zeitnah folgen.“ | |