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Projekt-Förderung nicht entgehen lassen

AOK Hessen: GKV-Bündnis für Gesundheit fördert Präventionsprojekte / Abgabefrist Ende Dezember

Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) GKV-Bündnis für Gesundheit in Hessen hat einen neuen Förderschwerpunkt ins Leben gerufen. Dessen Thema: „Stärkung der Gesundheitskompetenz“. Darauf weist die AOK Hessen hin. Die Abgabefrist für entsprechende Unterlagen endet am 31.12.2024. Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Träger und freigemeinnützige Organisationen. Ziel des Förderschwerpunktes ist es, in ganz Hessen flächendeckend Mikroprojekte mit dem Schwerpunkt Gesundheitskompetenz umzusetzen. Außerdem geht es darum, nachhaltige Veränderungen in der Lebensweise der in Hessen lebenden Menschen zu bewirken. Damit soll gleichzeitig die gesundheitliche Chancengleichheit in hessischen Kommunen verbessert werden.

Hintergrund des Förderschwerpunkts

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Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung in Deutschland hat sich in den letzten sieben Jahren verschlechtert. „Mit 58,8 Prozent weist mehr als die Hälfte der Bevölkerung eine geringe Gesundheitskompetenz auf. Sie ist auch sozial ungleich verteilt: Besonders Menschen mit niedrigem Bildungsgrad, niedrigem Sozialstatus oder mit Migrationserfahrung sollten gezielt gestärkt werden“, betont Vanessa Sibold von der AOK Hessen. Die Gesundheitskasse ist Gesellschafterin der ARGE GKV-Bündnis für Gesundheit in Hessen.

Was gefördert werden kann

Die Verbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Hessen als Träger der ARGE GKV-Bündnis für Gesundheit Hessen streben eine Stärkung der Gesundheitskompetenz an. Besonders mit dem Fokus auf sozial benachteiligte Gruppen, um deren gesundheitliche Chancen zu verbessern. Dafür werden Fördermittel für Maßnahmen und Projekte in kommunalen Settings ausgelobt. Förderfähige Ausgaben sind Personalkosten, Verwaltungsausgaben (z.B. Sach- und Gemeinkosten für Projektsteuerung), Projektkosten/Maßnahmenkosten (z.B. Veranstaltungskosten, Raummieten, Honorare, Sachkosten, Sonstiges) sowie Kosten für Öffentlichkeitsarbeit. Die Förderhöhe pro Projekt beträgt maximal 20.000,00 Euro. Insgesamt werden 200.000 Euro pro Jahr für den Förderschwerpunkt bereitgehalten. Die Abgabefrist endet am 31.12.2024. Die Antragsunterlagen und den Kontakt der Geschäftsstelle ARGE GKV-Bündnis für Gesundheit in Hessen findet man auf www.gkv-buendnis.de.

Über aktuelle Fördermöglichkeiten der ARGE GKV-Bündnis für Gesundheit in Hessen informiert deren Geschäftsstelle: Luisa.Wieczoreck@vdek.com.

Fragen rund um das Thema Prävention und Gesundheitsförderung beantwortet für die AOK Hessen Vanessa Sibold unter Vanessa.Sibold@he.aok.de.

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Ihr persönlicher Kontakt zur Pressestelle der AOK Hessen:

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