Neue elektronische Patientenakte („ePA für alle“) startet im Januar 2025
Die AOK Hessen informiert ihre Versicherten aktuell darüber, dass für sie ab Januar 2025 automatisch eine persönliche elektronische Patientenakte (ePA) eingerichtet wird. In den Anschreiben und E-Mails an alle Versicherten werden die Vorteile der neuen „ePA für alle“ und die umfassenden Regelungen zum Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten dargestellt. Mit dem Digitalgesetz hatte der Gesetzgeber die Einführung der ePA für alle gesetzlich Versicherten inklusive der familienversicherten Kinder ab dem 15. Januar 2025 festgelegt. Sie soll zunächst in Pilotregionen starten und ab Februar 2025 dann bundesweit ausgerollt werden.
Auch aktuell können Versicherte der AOK bereits die elektronische Patientenakte „AOK Mein Leben“ nutzen, müssen sich aber aktiv um die Beantragung kümmern (Opt-in-Lösung). „Mit der Einführung der sogenannten Opt-out-Lösung im kommenden Jahr gibt es jetzt die Chance, dass die elektronische Patientenakte flächendeckend in der Versorgung ankommt und dadurch eine große Relevanz im Praxisalltag entwickelt“, sagt Alexander Henrich von der AOK Hessen. Die automatisch angelegte ePA bietet dann eine sichere digitale Ablage für die Gesundheitsdaten der Versicherten und fördert vor allem die Vernetzung zwischen den behandelnden Ärztinnen und Ärzte in Arztpraxen und Krankenhäusern. Sie können sich mit Zustimmung der Versicherten einen Überblick über deren Gesundheitshistorie verschaffen und medizinische Dokumente einsehen. Die Versicherten können über die ePA auf Arzt- oder Krankenhausberichte, ihren persönlichen Medikationsplan oder Übersichten zu Impf- und Vorsorgeuntersuchungen zugreifen. Zudem haben sie die Möglichkeit, auch eigene Dokumente in die Akte zu laden. Dabei gelten höchste Datenschutz-Anforderungen, um die Gesundheitsdaten der Versicherten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Widerspruch per Online-Formular möglich
„Um die ePA vollumfänglich nutzen zu können, ist es wichtig, dass Versicherte die AOK Mein Leben App auf ihrem mobilen Endgerät installieren. Nur so haben Sie vollen Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten und das Berechtigungsmanagement. Ist dies nicht gewünscht, können Versicherte eine „offline ePA“ durch Stecken Ihrer elektronischen Gesundheitskarte und Eingabe einer PIN beim Leistungserbringer vor Ort nutzen. Unsere Kundinnen und Kunden, die bereits über eine elektronische Patientenakte verfügen, brauchen nichts zu tun“, betont Henrich. Die gewohnte medizinische Versorgung sei selbstverständlich auch bei den Versicherten gewährleistet, die sich gegen die ePA entscheiden. Wer die neue elektronische Patientenakte nicht nutzen möchte, hat die Möglichkeit, der Einrichtung der Akte innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Briefes zu widersprechen. Das ist über ein Online-Formular auf der Homepage der AOK möglich, auf das in den Anschreiben hingewiesen wird; Versicherte ohne Internetzugang erhalten das Widerspruchsformular auf Wunsch auch per Post zugeschickt. „Selbstverständlich können sich die Versicherten auch zu einem späteren Zeitpunkt anders entscheiden und ihre Entscheidung für oder gegen die Einrichtung der ePA jederzeit ändern.“
„AOK Mein Leben“ schon jetzt mit nützlichen Funktionen
Die AOK bietet ihren Versicherten bereits seit 2021 die elektronische Patientenakte „AOK Mein Leben“ an. Der Login ist wahlweise per iOS-App, Android-App oder über eine Desktop-Version möglich. Neben der elektronischen Patientenakte bietet „AOK Mein Leben“ schon heute eine Reihe von Zusatzfunktionen. So können sich die Versicherten von der AOK auf Wunsch Informationen zu den zuletzt abgerechneten Behandlungen und verordneten Medikamenten in die ePA einspielen lassen. Auch die Verwaltung von elektronischen Rezepten ist seit Juli 2024 in der ePA-App der AOK möglich. „Die ‚AOK Mein Leben‘ App wird künftig neben der ‚Meine AOK‘ App die zentrale digitale Plattform der AOK für alle Services rund um die Gesundheit sein. Die ‚Meine AOK‘ App steht für die Kommunikation mit der Krankenkasse zur Verfügung, die ‚AOK Mein Leben‘ App beinhaltet persönliche Gesundheitsdaten und deren Verwaltung“, sagt Alexander Henrich. „Mit der Einführung der ePA für alle wird dieses Angebot jetzt noch interessanter.“ Auch wenn man die ePA nicht selbst einsehen oder Daten hochladen wolle, könne sie von Nutzen sein, betont Henrich: „Durch die Bereitstellung der wichtigsten Informationen für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte kann die ePA helfen, zum Beispiel Doppelunteruntersuchungen oder unerwünschte Wechselwirkungen bei der Verordnung mehrerer Medikamente durch verschiedene Ärzte zu verhindern.“
Die AOK informiert ihre Versicherten auch auf ihrer Webseite detailliert über die elektronische Patientenakte.
Informationen zur elektronische Patientenakte „AOK Mein Leben“: