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KHVVG-Milliardengrab verhindert: Die Einzelfallprüfung bleibt

Gute Nachrichten für die GKV: Die Abschaffung der Einzelfallprüfung von Krankenhausrechnungen, wie sie im ursprünglichen Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vorgesehen war, ist mit der vom Bundestag am 17.10.2024 beschlossenen Fassung des Gesetzes vom Tisch. Der erste Entwurf des Gesetzes hätte nur Stichprobenprüfungen erlaubt. So hätten Krankenhäuser unkontrolliert abrechnen können. Den Krankenkassen bleiben also Milliardenverluste erspart. Die bewährte Einzelfallprüfung sorgt für einen wirtschaftlichen Umgang mit den knappen Beitragsgeldern der GKV. Das ist gerade in Zeiten galoppierender Ausgaben für Kassen existenziell.

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In intensiver Pressearbeit haben Kassen, Kassenverbände und eben auch casusQuo große Einigkeit gezeigt und an einem Strang gezogen – übrigens eine, wie wir finden, ausgesprochen erfreuliche Erfahrung. So konnte weder der Bundesminister für Gesundheit noch irgendein mit dem Thema befasstes Mitglied des Bundestags ignorieren, dass die ursprünglich geplante Regelung an Irrsinn grenzte und der GKV Milliardenverluste beschert hätte.

Nach zahlreichen Änderungsanträgen haben die Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Bundestag dann ein Einsehen gehabt und die geplante Regelung gestrichen. Nähere Details zum neuen Prüfverfahren sind noch nicht bekannt, eine Entbürokratisierung ist aber geplant. Zunächst muss das Gesetz ja auch noch den Bundesrat passieren.