Morgen erfolgt im Bundestag die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz – NotfallG). Stefanie Stoff-Ahnis äußert sich als stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes wie folgt: „Mit der Notfallreform können wir jetzt dafür sorgen, dass bundesweit Hilfesuchende zielgenau in die richtige Versorgungsebene gesteuert werden. Ganz gleich, wo in Deutschland jemand im medizinischen Notfall schnell und bedarfsgerecht versorgt werden muss. Die Reformen im NotfallGesetz können den Zugang in die Versorgungsstrukturen für unsere Versicherten an vielen Stellen erleichtern, und sie können dafür sorgen, dass die Überlastung von Notaufnahmen und Rettungsstellen abgebaut wird. Das führt zu Verbesserungen für unsere Patientinnen und Patienten sowie für das medizinische Personal vor Ort. Wir begrüßen das NotfallGesetz als einen weiteren wichtigen Baustein in der Transformation der Krankenhauslandschaft.“ Damit Hilfesuchende im Notfall effizient in die richtige Versorgungsebene – ambulant oder stationär – geleitet werden, sieht das NotfallGesetz folgende Maßnahmen vor: Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) werden Akutleitstellen einrichten, flächendeckende Integrierte Notfallzentren (INZ) werden als sektorenübergreifende Notfallversorgungsstruktur aufgebaut, zudem sollen Akutleitstellen und Rettungsleistellen in Form von Gesundheitsleitsystemen kooperieren. Konkretisierter Sicherstellungsauftrag für die KVen Der GKV-Spitzenverband unterstützt grundsätzlich, dass der Sicherstellungsauftrag der KVen in der notdienstlichen Akutversorgung konkretisiert werden soll. Der Gesetzgeber sieht hier vor, dass die notdienstliche Akutversorgung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung täglich 24 Stunden erfolgen soll. Versorgt werden dann akute Notfälle, die umgehend medizinisch behandelt werden müssen, bei denen jedoch kurzfristige erforderliche Maßnahmen ausreichen. Dennoch sollte ein Ausbau der bestehenden Strukturen mit Augenmaß erfolgen und die KVen nicht vor unlösbare Personalprobleme stellen. Der Digitalisierungsausbau wird hier zu mehr Transparenz über freie Behandlungskapazitäten führen: Eine echte Hilfe für unsere Versicherten, wenn sie im Notfall einen Arzt oder eine Ärztin benötigen. Integrierte Notfallzentren als zentrale Anlauf- und Steuerungsstelle INZ bzw. Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche sollen als zentrale Anlauf- und Steuerungsstelle für Hilfesuchende an Krankenhäusern flächendeckend etabliert werden. Hier arbeiten zukünftig zugelassene Krankenhäuser und KVen verbindlich zusammen, sodass immer eine bedarfsgerechte ambulante medizinische Erstversorgung bereitsteht. Patientinnen und Patienten gelangen durch ein Ersteinschätzungsverfahren auch unter Einbindung eines gemeinsamen Tresens direkt in die jeweils geeignete Versorgungsebene. Beide Ansätze werden vom GKV-Spitzenverband seit Langem für eine Reform der Notfallversorgung gefordert. Erfahrung des G-BA nutzen und gesetzlich einbinden „Die Fachkompetenz und jahrelange Erfahrung des Gemeinsamen Bundesausschuss in der Ausarbeitung von einheitlichen Vorgaben für eine bedarfsgerechte Versorgung kann nicht oft genug betont werden. Um eine bundesweit gleichwertige Notfallversorgungsstruktur zu gewährleisten, müssen zentrale Strukturvorgaben für die INZ-Standortauswahl und für die Durchführung des INZ-Ersteinschätzungsverfahrens festgelegt werden. Das Gleiche gilt für die personelle und apparative Ausstattung von KV-Notdienstpraxen auf Bundesebene“, betont die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Stefanie Stoff-Ahnis. Bundeseinheitliche Vorgaben für den Rettungsdienst noch in die Notfallreform einbinden Neben den im Gesetzesentwurf bereits enthaltenen Regelungen, die die Notfallversorgung neu aufsetzen, sollte auch der Rettungsdienst in das Gesetzgebungsverfahren eingegliedert werden. „In der Praxis erleben Patientinnen und Patienten tagtäglich, dass auch der Rettungsdienst dringend reformiert werden muss. Eine Überlastung der Rettungsdienste, unnötige Krankenhausanfahrten oder eine fehlende Vernetzung über Landkreise hinweg gehören leider zum Alltag. Der Rettungsdienst müsste transparent mit bundeseinheitlichen Struktur- und Qualitätsvorgaben arbeiten und digital vernetzt sein, damit Hilfesuchende effizient in die richtige Versorgungsebene gesteuert werden können. So könnten Notaufnahmen und das dort tätige medizinische Fachpersonal entlastet werden. In einem nächsten Schritt sollte dann die Vergütungssystematik erfolgreich umgebaut werden. Wir begrüßen, dass mit dem Änderungsantrag zur Notfallreform nunmehr eine Diskussionsgrundlage zur notwendigen Neustrukturierung des Rettungsdienstes vorliegt“, so die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Stefanie Stoff-Ahnis. Die Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zum NotfallGesetz finden Sie hier: GKV Stellungnahme |
Pressekontakt Florian Lanz, Claudia Widmaier, Janka Hegemeister, Jens Ofiera Telefon 030 206288-4201 presse@gkv-spitzenverband.de |