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Schlussbericht der Sozialwahlen 2023: Wenn Fortschritt auf Rückgang trifft…und was jetzt?

Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß, hat nun mit seiner Stellvertreterin, Doris Barnett, den Schlussbericht zu den Sozialwahlen 2023 fertiggestellt. Ende September übergab er diesen an Bundesminister Hubertus Heil. Trotz wichtiger Innovationen sank die Wahlbeteiligung auf lediglich 22,43 %.

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Es ist die drittgrößte Wahl in Deutschland, direkt nach der Bundestags- und der Europa-Wahl, und obwohl es rund 51 Mio. wahlberechtigte Versicherte gibt, wählt nicht einmal jeder vierte: Die Rede ist von der Sozialwahl. Jetzt hat Weiß seinen Schlussbericht zu der Wahl 2023 beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt. Die erstmalige Einbringung einer Geschlechterquote zeige sich als voller Erfolg, der durchschnittliche Frauenanteil in den Gremien der sozialen Selbstverwaltung liege jetzt bei 43,2 Prozent. Von den gesetzlichen Krankenkassen, die sich an dem Modellprojekt zur Online-Wahl beteiligten, konnten 5 tatsächlich eine Online-Wahl realisieren. Trotz leichterem Zugang und modernem Ansatz bei der Werbekampagne ging die Wahlbeteiligung seit der letzten in 2017 (alle 6 Jahre) drastisch zurück. Warum?

Große Fragezeichen bei jungen Menschen und zu wenig Präsenz

Weiß bezieht sich in seinem Bericht auf die Ergebnisse der verschiedenen Nachwahlbefragungen: „Fast jeder dritte Nicht-Wählende begründete die eigene Wahlabstinenz mit Unkenntnis bzw. Unverständnis in Bezug zur Sozialwahl (15 Prozent), bzw. führt fehlende Informationen über Listen, Kandidaten und/oder Programme an (14 Prozent). […] Die Altersgruppe der 16- bis 34-Jährigen führt als Begründung für die Wahlabstinenz mehr als doppelt so häufig die eigene Unkenntnis bzw. das mangelnde eigene Wissen in Bezug zur Sozialwahl an (33 Prozent versus alle: 15 Prozent).“ (Schlussbericht S.172) Weitere Hauptgründe seien demnach mangelndes Interesse, kein Bezug zur Sozialwahl und die mangelnde Präsenz der Wahl. Weiß leitet hieraus klare Empfehlungen ab, die insbesondere das Bewusstsein für die Selbstverwaltung bei der Bevölkerung forcieren sollen:

  • Die soziale Selbstverwaltung braucht Verfassungsrang – Die Selbstverwaltung in den Sozialversicherungsträgern sollte im Grundgesetz verankert werden.
  • Vermittlung von Basiswissen des deutschen Sozialversicherungssystems in der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit
  • Verbesserte Öffentlichkeitsarbeit und mehr Kompetenzen der Selbstverwaltungen.

Die Salus BKK möchte den Bundeswahlbeauftragten in seinem Anliegen unterstützen. Unsere Vorständin, Ute Schrader, betont dahingehend insbesondere die Relevanz der Sozialwahl: „Die Selbstverwaltung ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Gesundheitssystems. Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner haben durch die Sozialwahl die Entscheidungshoheit darüber, wer sie und ihre Bedürfnisse in der Rentenversicherung und in den Sozialparlamenten innerhalb der nächsten 6 Jahre vertritt.“

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