Wer Angehörige oder nahestehende Menschen zu Hause pflegt, braucht ab und an eine Auszeit. Dazu gibt es die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Bisher galten unterschiedliche Regelungen, die die Inanspruchnahme und eine Kombination dieser Leistungen erschwert haben. Zum 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge der Kurzzeit- und Verhinderungspflege nun zu einem „Gemeinsamen Jahresbetrag“ zusammengefasst, der flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden kann.
Die wichtigsten Eckpunkte der Neuerungen im Überblick:
- Die Höhe des neuen Gemeinsamen Jahresbetrags für Kurzzeit- und Verhinderungspflege beträgt ab 1. Juli 2025 bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr.
- Die bisherigen unterschiedlichen Übertragungsregelungen zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege entfallen.
- Die Vorrausetzung von mindestens sechs Monaten häuslicher Pflege vor Anspruch auf Verhinderungspflege entfällt.
- Verhinderungspflege kann nun auch für bis zu acht Wochen pro Jahr beansprucht werden. Bislang war dies nur für sechs Wochen möglich.
Beratung rund um die Pflege
Die AOK ist bei Fragen rund um das Thema Pflege immer für ihre Kundinnen und Kunden da. Individuelle Beratung zu Leistungen und Unterstützungsangeboten
erhalten Interessierte in den AOK-Kundencentern oder in den Pflegestützpunkten der jeweiligen Regionen – im Internet abrufbar unter:
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www.pflegestuetzpunkte.rlp.de und www.psp-saar.net