AOK Hessen: Digitalisierung im zahnärztlichen Bereich schreitet voran – Versicherte profitieren von schnelleren Leistungszusagen
Seit dem 1. Januar 2023 ist das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) für alle Zahnarztpraxen verpflichtend eingeführt. Die AOK Hessen zieht eine positive Zwischenbilanz: Rund 98 Prozent aller beantragten Versorgungen erreichen die Krankenkasse inzwischen digital.
„Das EBZ ist ein echter Leuchtturm im Gesundheitswesen. Durch die elektronische Übermittlung werden Anträge fehlerfrei und deutlich schneller gestellt. Für unsere Versicherten bedeutet das vor allem: Sie erhalten die notwendige Versorgung schneller“, betont Christian Wedemann, Abteilungsleiter für die zahnärztliche Versorgung bei der AOK Hessen.
Nächster Schritt: Digitalisierung des Gutachterverfahrens
Während das EBZ bereits erfolgreich etabliert ist, arbeitet die AOK Hessen gemeinsam mit Partnern daran, auch das Gutachterverfahren zu digitalisieren. Derzeit müssen digital eingereichte Behandlungsplanungen bei notwendiger Begutachtung noch per Post an die Gutachterinnen oder Gutachter weitergeleitet werden – ein Medienbruch, der zusätzliche Zeit kostet. „Wir werden diesen Zwischenschritt schon bald überwinden. Künftig läuft das gesamte Verfahren digital, wodurch sich Leistungsentscheidungen beschleunigen und unsere Versicherten noch schneller Klarheit über ihre Behandlung erhalten“, so Wedemann.
Bürokratieabbau: Andersartige Versorgung jetzt einfacher abrechenbar
Seit Kurzem können Zahnarztpraxen die Festzuschüsse für Andersartige Versorgungen (AV) – etwa ein Implantat anstelle einer Regelversorgung für Zahnersatz – auch direkt über die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen (KZVH) abrechnen. Grundsätzlich ist hierfür ein Umweg über Patientinnen und Patienten vorgesehen, die die Rechnung einreichen und anschließend den Festzuschuss von der Krankenkasse erstattet bekommen. Dank der neuen Regelung ist nun ein einheitliches Abrechnungsverfahren möglich: Praxen, Versicherte und die AOK Hessen profitieren von weniger Aufwand. Versicherte zahlen damit nur noch die Eigenanteile an die Praxis.
Vorsorge zahlt sich aus: Bonus sichern!
Neben den digitalen Fortschritten erinnert die AOK Hessen ihre Versicherten daran, rechtzeitig an die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung zu denken. Diese sollte einmal pro Kalenderjahr wahrgenommen werden. Wer regelmäßig den etwas unangenehmen Gang geht, profitiert doppelt: Zum einen wird die persönliche Zahngesundheit erhalten, zum anderen gibt es den attraktiven Bonus, der bei Zahnersatz bares Geld spart. „Das Jahresende naht – wer seinen Bonus für 2025 sichern möchte, sollte die Vorsorge noch dieses Jahr durchführen lassen“, rät die AOK Hessen.
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