GKV-Spitzenverband

Der Veränderungsprozess läuft, jetzt die Krankenhausreform als Chance nutzen


Kaum zwei Wochen, nachdem sich Bund und Länder auf einen Kompromiss zur Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz, KHAG) verständigt hatten, versuchen jetzt einige Bundesländer, den Kompromiss nachträglich wieder aufzuschnüren. Und dass, nachdem der Bundestag, im Vertrauen auf diesen Kompromiss, dem Gesetz am 6. März 2026 zugestimmt hatte. In der kommenden Woche, am Freitag, den 27. März 2026, ist es am Bundesrat, diesen Kompromiss mitzutragen.   Dazu erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes:  „Die Einigung zwischen Bund und Ländern war das Ergebnis intensiver Abstimmungen und dass ein tragfähiger Kompromiss gefunden wurde, war und ist wichtig für Patientinnen und Patienten.

Wir brauchen eine moderne Krankenhauslandschaft, bei der die Qualität der Versorgung mit mehr Spezialisierung im Mittelpunkt steht. Was weder den Patientinnen und Patienten hilft noch finanzierbar ist, wäre ein schlichtes >weiter so<. Doch jetzt versuchen offenkundig einzelne Ländervertreter genau das: Weitere Lockerungen von Qualitätsvorgaben für ihre Kliniken zu erreichen, ohne die notwendigen Veränderungen anzugehen. 

Stehenzubleiben wäre nicht einfach nur Stillstand. Das wäre faktisch ein Rückschritt, denn wenn Wald- und Wiesenkrankenhäuser auch künftig komplexe Spezialbehandlungen durchführen, dann leiden darunter die Patientinnen und Patienten. Während in den einen Regionen und Bundesländern die Versorgung besser würde, bliebe sie in anderen teilweise mangelhaft.“ Alarmsignal Pflegeuntergrenzen „Als Mindeststandard für die ausreichende Pflege am Krankenbett gibt es bundesweit Pflegepersonaluntergrenzen. Damit ist eine absolute Untergrenze festgelegt, wie viele qualifizierte Pflegekräfte auf einer Station mindestens sein müssen. Diese Untergrenze beschreibt nicht gute Pflege, sondern ist, in Schulnoten ausgedrückt, lediglich eine 4. Und diese Untergrenzen sollen jetzt, so einige Forderungen, abgeschafft werden. Das hieße: Pflegequalität denkbar auf dem Niveau einer 6! Das wäre nicht tragbar, würde Leben gefährden, dagegen wehren wir uns mit Händen und Füßen!

Als Mindeststandards für Versorgungsqualität schützen Pflegepersonaluntergrenzen Patientinnen und Patienten und entlasten Pflegekräfte. Der GKV-Spitzenverband unterstützt daher uneingeschränkt, dass Qualitätsstandards konsequent gelten müssen. Wer die Pflegepersonaluntergrenzen aufweicht, greift den Kern der Reform an und konterkariert deren Ziele.“ Keine weiteren Verzögerungen „Der Reformprozess ist bereits durch viele Kompromisse und Übergangsfristen verlangsamt worden. Noch mehr Verzögerungen würden notwendige Strukturentscheidungen erschweren und Unsicherheiten für Kliniken verschärfen. Die Länder haben jetzt eine Schlüsselrolle: Notwendig ist verantwortungsvoller Umgang mit den Möglichkeiten des KHAG, die Vor-Ort-Versorgung zu gestalten.
 
Die Versorgung der Menschen in diesem Land kann sich nur verbessern, wenn die beschlossenen Struktur- und Qualitätsvorgaben konsequent umgesetzt werden.

Mit dem KHAG erhält die gemeinsame Selbstverwaltung erneut den Auftrag, zentrale Regelungen zu konkretisieren – das ist richtig und wichtig. Der GKV-Spitzenverband wird sich für pragmatische Lösungen und eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung einsetzen. 

Nahezu jede und jeder in diesem Land ist früher oder später auf die Hilfe eines Krankenhauses angewiesen. Es sollte unser gemeinsames Ziel sein, dass wir dort auf dem bestmöglichen Qualitätsniveau versorgt werden. Dieser Anspruch droht mit den jetzt bekanntgewordenen Änderungsplänen der Bundesländer zu scheitern.“ 
Pressekontakt Florian Lanz, Claudia Widmaier, Janka Hegemeister,
Jens Ofiera    Telefon 030 206288-4201 presse@gkv-spitzenverband.de
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Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der rund 75 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.