Am 1. April 2026 tritt die Anpassung der Vergütung der niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Kraft. Dies hat der Erweiterte Bewertungsausschuss, der sich aus der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem GKV-Spitzenverband und unparteiischen Mitgliedern zusammensetzt, Mitte März mit klarer Mehrheit beschlossen. Grundlage hierfür waren die Strukturdaten des Statistischen Bundesamtes. Da die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einem Jahresverdienst von künftig über 190.000 Euro bei einer Vollzeittätigkeit von der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin gut honoriert werden, erwarten wir keine Veränderung des im internationalen Vergleich sehr guten Versorgungsangebots für die Versicherten. Eine zentrale Herausforderung für die Zukunft besteht jedoch darin, den Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen für schwerkranke Personen zu erleichtern. Die Kapazitäten sind vorhanden, der Zugang ist jedoch zu schwer. Vergangene Honorar-Steigerungen für psychotherapeutische Leistungen zeigten Wirkung Die Honorare der niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind aufgrund einer Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses leicht abgesenkt worden, da sie aktuell noch rund 10 Prozent über dem Durchschnittshonorar der ärztlichen Vergleichsgruppe (aus Chirurgie, Dermatologie, Gynäkologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Urologie) liegen. Diese Überprüfung findet jährlich auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes statt und hat in der Vergangenheit auch schon zu deutlichen Honoraranstiegen geführt. Eine in Vollzeit arbeitende niedergelassene Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut erhält von den gesetzlichen Krankenkassen künftig ein Honorar von über 190.000 Euro. Nach Abzug der durchschnittlichen Kosten bleibt davon ein steuerpflichtiges Einkommen in Höhe von rund 150.000 Euro übrig. Das Honorar für eine Stunde Einzeltherapie wird ab dem 1. April bei 114,54 Euro liegen. Gruppentherapien werden höher vergütet. Wer seinen Versorgungsauftrag zu mindestens 50 Prozent erfüllt, erhält einen Strukturzuschlag. Dieser wurde rückwirkend zum 1. Januar um 14,25 Prozent auf bis zu 18.000 Euro erhöht. Daraus ergibt sich eine absolute Absenkung bei Vollzeittätigkeit um lediglich 2,3 Prozent. Besserer Versorgungszugang für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen notwendig Es ist leicht, jetzt auf den Erweiterten Bewertungsausschuss zu zeigen, der mit klarer Mehrheit für die Anpassung des Vergütungsniveaus in Richtung der ärztlichen Vergleichsgruppe gestimmt hat. Trotz der vieldiskutierten Absenkung um insgesamt 2,3 Prozent liegt das Vergütungsniveau noch immer über dem der ärztlichen Vergleichsgruppe. Niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verdienen weiterhin gut. Leider lenkt die Debatte über die Vergütung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten von dem eigentlichen Kernproblem ab: Obwohl die Anzahl der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten stetig steigt und die Leistungsmenge zunimmt, reißt die seit Jahren geführte Debatte über die schlechte telefonische Erreichbarkeit der Praxen und die langen Wartezeiten – zu Recht – nicht ab. Gerade psychisch schwer Erkrankte bekommen viel zu schwer einen Behandlungstermin. Der GKV-Spitzenverband fordert in seinem Positionspapier zur psychotherapeutischen Versorgung u. a. den Zugang für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen zu erleichtern: • Steuernde Elemente, die schwer erkrankten Menschen den Zugang zur Therapie erleichtern und die somit zu einer zielgerichteten Inanspruchnahme von psychotherapeutischen Leistungen führen, müssen stärker in der Versorgung verankert werden. • Für einen bedarfsgerechten Zugang aller Patientinnen und Patienten zu psychotherapeutischen Leistungen muss eine angemessene Anzahl an Sprechstunden sowie die Hälfte der Behandlungsplätze von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an die Terminservicestellen gemeldet werden, die diese dann ausschließlich vergeben. Weiterführende Informationen finden sich dort: Honoraranpassung für niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – GKV-Spitzenverband Zahlen und Fakten zur Psychotherapeutischen Versorgung durch die GKV Im internationalen Vergleich zeichnet sich die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland durch eine Vielzahl von Versorgungsangeboten und deren hohe Qualität aus. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für bis zu 300 Therapiestunden vollständig. In vielen anderen Ländern sind diese Leistungen meist deutlich stärker begrenzt oder müssen privat bezahlt werden. 1. Der Anteil der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die nur einen hälftigen oder noch geringeren Tätigkeitsumfang wahrnehmen, liegt bei 72 Prozent. Bei den übrigen Arztgruppen liegt dieser Wert zusammengenommen bei 12 Prozent. Somit stellen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die eine Praxis führen, GKV-Versicherten im Durchschnitt erheblich weniger Behandlungszeit zur Verfügung als Praxisinhaber anderer Arztgruppen. (Jahr 2025, Quelle: Statistische Informationen aus dem Bundesarztregister, KBV). 2. Fast 200.000 Euro Jahresumsatz sind bei einer Vollzeittätigkeit mit GKV-Versicherten möglich. Auch nach der Absenkung können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei Vollauslastung einen Jahresumsatz von über 190.000 Euro erzielen. Bei durchschnittlichen Betriebsausgaben einer vollausgelasteten Praxis von ca. 40.000 Euro verbleiben 150.000 Euro Gewinn. Davon müssen die Psychotherapeutin und der Psychotherapeut u. a. ihre Krankenversicherung bezahlen, für das Alter vorsorgen und Einkommenssteuern zahlen. Zusätzlich gibt es einen Strukturzuschlag von bis zu 18.000 Euro für eine Bürokraft oder personelle Unterstützung. Dieser Zuschlag wird ab einem Tätigkeitsumfang von über 50 Prozent automatisch und ohne Antragstellung oder Nachweis ausgezahlt. 3. Zudem sind die Sach- und Personalkosten in Psychotherapeutenpraxen erheblich niedriger als bei anderen Fachgruppen. Laut der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes im medizinischen Bereich betrugen die Betriebsausgaben von Psychotherapeutenpraxen im Jahr 2023 durchschnittlich rund 33.000 Euro je Inhaber oder Inhaberin (bei Vollauslastung 40.000 Euro).Bei den ärztlichen Fachgruppen beliefen sich diese Ausgaben dagegen auf fast 265.000 Euro je Praxisinhaber oder Inhaberin. 4. Seit der Bedarfsplanungsreform im Jahr 2013 ist die die Anzahl der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit GKV-Zulassung um etwa 64 Prozent von 25.622 auf 41.937 (Stand 2025) angestiegen. |

