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Dieser Saft gehört entsorgt

Medikamente: Wenn das Datum überschritten ist

Der Quark ist „abgelaufen“? Vermutlich kann man ihn noch bedenkenlos verzehren. Bei Medikamenten sieht das jedoch ganz anders aus. Diese sollten unbedingt entsorgt werden. Arzneimittel, deren Haltbarkeitsdatum überschritten ist, können in der Regel in den Restmüll wandern. In die Toilette gehören sie keinesfalls.

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Auf jeder Medikamentenpackung muss ein Verfallsdatum angeben, wie lange das Arzneimittel verwendet werden darf. „Dieses Datum ist nicht bloß eine Empfehlung, sondern Teil der Zulassung des Arzneimittels“, erläutert Dr. Christoph-Gerard Stein, Arzt bei der AOK Hessen. Grundlage für das Haltbarkeitsdatum sind umfangreiche Studien. Darin testen die Hersteller beispielsweise, was passiert, wenn das Präparat verschiedenen Temperaturen ausgesetzt ist. Zugelassen werden industriell hergestellte Arzneimittel in der Regel mit einer Haltbarkeit von bis zu fünf Jahren. „Wenn sich Wirkstoffe zersetzen, verlieren Arzneimittel nicht nur ihre Wirksamkeit, sondern es können auch schädliche Substanzen entstehen“, warnt Stein.  Nach diesem Datum kann die Wirksamkeit nachlassen. Bei manchen Präparaten können sich sogar Abbauprodukte bilden.

Geruch und Farbe prüfen

Doch es kann sinnvoll sein, sich schon früher von dem Präparat zu verabschieden: Wenn Farbe, Geruch und Konsistenz sich ändern. Nach Anbruch sind Arzneimittel ohnehin nur begrenzt haltbar. Bei Augentropfen sind es oft nur vier Wochen nach Öffnung. Bei Säften sind es manchmal sogar nur wenige Tage. Salben und Cremes indes halten länger, etwa sechs bis 12 Monate nach Öffnung. „Antibiotika keinesfalls für später aufheben, sie müssen nach der Therapie entsorgt werden“, darauf weist Stein gesondert hin.

Geschmolzen und gesplittert

Im Sommer kommt eine Besonderheit hinzu: Arzneimittel können durch Hitze, zu viel Sonne oder hohe Luftfeuchtigkeit ihre heilsame Wirkung verlieren oder sogar der Gesundheit schaden. Zäpfchen schmelzen schon bei 30 Grad, Gele können sich verflüssigen und Dragee-Oberflächen absplittern. Ist das Malheur passiert, bleibt nur eines: Weg damit! „Hängen Sie das Apothekenschränkchen daher nicht im warmen und oft feuchten Bad auf, sondern in einem kühlen Teil des Hauses oder der Wohnung“, empfiehlt Stein.

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