GKV-Spitzenverband

Pflegereform gerecht gestalten


Anlässlich der 1. Lesung im Bundestag zum Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) erklärt Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes:

„Die Reform der Pflege ist dringend notwendig und es ist gut, dass sie jetzt kommt. Ich habe grundsätzlich Verständnis dafür, dass ein Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung auch Lasten mit sich bringt – aber die Verteilung dieser Lasten muss gerecht sein und das ist bisher nicht der Fall. Im Gegenteil: Während Pflegebedürftige und Beitragszahlenden stark gefordert werden, kommt der Bund seiner Verantwortung weiterhin nicht nach. Weder zahlt er seine Corona-Schulden zurück, noch übernimmt er seine Pflicht bei der Finanzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige.

Es muss allen klar sein, dass diese kleine Pflegereform nur ein erster Zwischenschritt sein kann. Wir müssen grundsätzlich ran an die Pflege mit ihren Strukturen und Leistungen. Damit diesmal wirklich alle Perspektiven berücksichtigt werden, habe ich die klare Erwartung an die Pflegestrukturkommission, dass die pflegenden Angehörigen, aber auch der GKV-Spitzenverband als Vertretung von 93 Pflegekassen und 75 Millionen Pflegebedürftigen, mit angehört werden.“ Richtige Weichenstellung bei Versorgungsstrukturen und Prävention  „Der vorliegende Gesetzentwurf stellt wichtige Weichen, um die Pflege vorerst zu stabilisieren, die Prävention zu stärken und notwendige Änderungen in den Versorgungsstrukturen vorzunehmen. Insbesondere das neue Angebot der Pflegebegleitung ist eine sinnvolle Unterstützung von Pflege durch An- und Zugehörige. Die Pflegebegleitung kann zu einer besseren Versorgungsqualität gerade bei Personen führen, die zuhause ausschließlich von An- und Zugehörigen gepflegt werden, ohne professionelle Pflegeangebote in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Pflegekassen für den Aufbau der Strukturen genügend Flexibilität erhalten, denn sie sind verantwortlich für die Sicherstellung der Pflegebegleitung. Dazu gehört insbesondere, dass die Pflegekassen über mögliche Kooperationen mit den Kommunen entscheiden und nicht andersherum.

Es ist darüber hinaus eine sinnvolle Maßnahme, dass zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel in eine Geldleistung integriert werden. Das baut unnötige Bürokratie für die Betroffenen ab. Hierbei freut mich besonders, dass damit auch dem Missbrauch durch vorkonfigurierte Pflegeboxen endlich ein Riegel vorgeschoben wird.

Auch bei der Prävention geht der Blick nach vorne. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die Grundlagen, präventive und rehabilitative Ansätze auszubauen. Das ist wichtig, denn eine Stärkung von Prävention und geriatrischer Rehabilitation kann Pflegebedürftigkeit verhindern oder hinauszögern. Bereits heute sind die Kranken- und Pflegekassen hier in starkem Maße engagiert. Aber Prävention ist eine Querschnittsaufgabe und im Sinne des „Health in all Policies“-Ansatzes sind insbesondere Bund, Länder und Kommunen gefordert, ihre auch finanziellen Beiträge zu leisten und den Öffentlichen Gesundheitsdienst als zentralen Akteur der Gesundheitsförderung weiter zu stärken.“  Zugang zur Pflege zielgenauer gestalten „Durch die Reform 2017 hat sich die Anzahl von Pflegebedürftigen auf mittlerweile über 6 Millionen knapp verdoppelt. Diese Entwicklung war vom Gesetzgeber so nicht beabsichtigt, sodass eine Anpassung der Schwellenwerte und der Bewertungssystematik an die damals abgegebenen wissenschaftlichen Empfehlungen die richtige Entscheidung ist. Durch eine Anpassung ausschließlich bei den unteren Pflegegraden wird der Fokus wieder stärker auf besonders schwer Pflegebedürftige mit dem größten Unterstützungsbedarf gerichtet, was notwendig ist. Damit wird dafür Sorge getragen, dass die zunehmend begrenzten finanziellen Mittel denjenigen zugutekommen, die am meisten Hilfe benötigen.“  Belastungen sind unausgewogen verteilt „Die finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung wird nicht ohne Einschnitte möglich sein. Aber der Gesetzentwurf hat hierbei eindeutig Schlagseite, weil Belastungen unausgewogen sind und einseitig zulasten von Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden gehen. Während Bund und Länder weiterhin ihrer finanziellen Verantwortung nicht nachkommen, bedeuten Maßnahmen wie die Erhöhung des Beitragszuschlags für Kinderlose und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zusätzliche Belastungen in Milliardenhöhe für Versicherte und Arbeitgeber. Außerdem werden Pflegebedürftige und Angehörige nochmals in Milliardenhöhe belastet, weil die nach geltendem Recht zugesicherte Steigerung der Leistungsbeträge für 2028 nicht erfolgen soll. Obendrein sehe ich keine Vorschläge, um die Lasten durch die hohen Eigenanteile für die Pflegebedürftigen in der stationären Pflege etwas abzumildern. Vielmehr lässt man hier wieder mal die Länder damit durchkommen, dass sie sich bei den eigentlich von ihnen zu tragenden Investitionskosten finanziell einen schlanken Fuß machen. Um durchschnittlich 500 Euro könnte man hier die Pflegebedürftigen im Monat sofort entlasten. 

Die Pflege ist auch deshalb in finanzieller Schieflage, weil der Bund gesamtgesellschaftliche Aufgaben an die Beitragszahlenden abdrückt und somit seiner finanziellen Verantwortung nicht nachkommt. Es muss endlich eine Rückzahlung der rund 5,2 Milliarden Euro Schulden aus der Coronapandemie erfolgen. Zum anderen übernimmt die Pflegeversicherung jedes Jahr die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, die als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ebenfalls vom Bund finanziert werden müssten. Hier schlagen im Jahr 2027 rund 5,9 Milliarden Euro zu Buche mit jährlich steigender Tendenz. Es würde maßgeblich zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung beitragen, wenn der Bund sich hier endlich bewegen würde. Ich setze hierbei auf das parlamentarische Verfahren, damit diese Subventionierung des Bundeshaushalts durch die Beitragszahlenden wenigstens ansatzweise ein Ende hat.

Für eine erfolgreiche und nachhaltige Reform der Pflege müssen die Lasten fair verteilt sein. Nur so kann eine breite Akzeptanz für eine Pflegereform und damit verbundenen möglichen Einschnitten erreicht werden.“
Pressekontakt Florian Lanz (Pressesprecher), Jens Ofiera (stellv. Pressesprecher), Janka Hegemeister, Robert Köhler, Claudia Widmaier    Telefon 030 206288-4201 presse@gkv-spitzenverband.de
Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der rund 75 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.