Sozialverband VdK

„Elektrisch fahren tut hörbar gut!“

Breites Bündnis fordert Warngeräusch für Elektrofahrzeuge

Anlässlich des Tages der Verkehrssicherheit am 15. Juni 2019 haben sich auf Initiative des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) sieben Verbände, darunter der Sozialverband VdK Deutschland, und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat zusammengeschlossen. Gemeinsam fordern sie unter dem Motto „Elektrisch fahren tut hörbar gut!“ den sofortigen Einbau eines künstlichen Warngeräusches in alle Hybrid- und Elektrofahrzeuge.

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Zum Bündnis gehören neben dem Sozialverband VdK Deutschland der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), die Bundesvereinigung Lebenshilfe, der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, der Fachverband Fußverkehr Deutschland (FUSS e.V.) und der Sozialverband Deutschland (SoVD).

Lautlose Elektrofahrzeuge stellen für Fußgänger und Radfahrer eine Unfallgefahr dar, die größer ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Ab Juli 2021 müssen deshalb alle neu zugelassenen Hybrid- und Elektrofahrzeuge ein Warngeräusch von sich geben. Die dafür benötigte Technik nennt sich „Acoustic Vehicle Alerting System“, kurz AVAS.

Das Problem: Jedes Fahrzeug, das bereits ohne AVAS auf den Straßen fährt oder in den kommenden zwei Jahren auf die Straßen kommt, wird dauerhaft lautlos fahren und so zu einem gefährlichen Mischverkehr aus hörbaren und lautlosen Autos beitragen. Gefährdet sind nicht nur blinde und sehbehinderte Menschen – auch für Kinder, Fahrradfahrer, ältere und unaufmerksame Verkehrsteilnehmende besteht ein Sicherheitsrisiko. Das Bündnis appelliert deshalb an alle Käufer und Besitzer von Hybrid- und Elektrofahrzeugen, diese bereits jetzt mit einem AVAS auszustatten.

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland e.V., erklärt dazu: „Für Elektrofahrzeuge brauchen wir ein verpflichtendes und an die Verkehrssituation angepasstes Signal, das von allen wahrgenommen werden kann. Nur mit diesem können sich schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer, egal ob alt oder jung, im Verkehrsraum orientieren.“