Einzige Voraussetzung ist, dass die finanziellen Schwierigkeiten auf die Corona-Krise zurückzuführen sind. Dafür sind keine Nachweise nötig – es genügt ein formloser Antrag, in dem der Schaden glaubhaft dargestellt wird. „Die Corona-Krise stellt uns alle vor ungeahnte Schwierigkeiten“, sagt Jana Eßbauer, Leiterin der DAK-Gesundheit in Karlsruhe. „Jetzt ist die Zeit für Solidarität und schnelles Handeln. Daher ist es uns wichtig, unbürokratisch zu helfen.“
Gestundet werden können derzeit die Beiträge für März und April. Wenn die Auswirkungen der Corona-Krise darüber hinaus andauern sollten, bittet die Kasse die Unternehmen in Karlsruhe, sich erneut zu melden.
Beitragsreduzierung für Selbstständige möglich
Selbstständige in Karlsruhe können die Stundung ebenfalls formlos beantragen. Zusätzlich bietet die DAK-Gesundheit ihnen an, die Beiträge zu reduzieren. Das ist für alle Selbstständigen möglich, die noch nicht in der niedrigsten Beitragsstufe eingestuft sind. Auch hierfür reicht ein formloser Antrag.
„Wir stehen der Wirtschaft in Karlsruhe auch in schwierigen Zeiten zur Seite“, sagt Jana Eßbauer. „Alle Informationen zur Stundung von Beiträgen gibt es auf unserer Homepage unter www.dak.de/beitragsstundung.“