- Nicht perfekt, aber richtig
- Stolperfalle Einkommensprüfung
- Bentele: „Das aktuelle Einkommen muss beim Rentenantrag Maßstab sein“
Jahrelang gearbeitet, kleine Rente und dann doch zum Sozialamt:
Die Grundrente könnte dieses Schicksal durchbrechen. Das neue Grundrentengesetz
der Bundesregierung wird am heutigen Freitag, den 15. Mai, zum ersten Mal im
Bundestag beraten. Der Sozialverband VdK hat jahrelang für die Grundrente
gekämpft und begrüßt daher die Gesetzesvorlage. In einigen Punkten sieht der
VdK aber noch Nachbesserungsbedarf. Eine Hürde ist die Einkommensprüfung,
welche die Rentenversicherung vornehmen soll. Und zwar anhand der
Einkommensteuerbescheide des vorvergangenen Kalenderjahres. Für Bestandsrentner
ist das eine unbürokratische Lösung, für Neurentner aber eine Falle.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:
„Ein fast zwei Jahre alter Bescheid vermittelt ein verzerrtes Bild der
tatsächlichen Einkünfte. Nehmen wir als Beispiel eine Neurentnerin im Jahr
2021: Sie erfüllt formal alle Voraussetzungen. Wenn sie aber einen
Steuerbescheid von 2019 vorzeigen muss, als sie noch berufstätig war, dann
liegt sie in der Regel über dem vorgesehenen Freibetrag. Sie erhält also
erstmal keine Grundrente. Die Bundesregierung muss eine Antwort und eine Lösung
für diese Menschen anbieten. Die Lösung kann nicht sein, das diese Frau nun
Grundsicherung beantragen muss, obwohl sie jahrelang gearbeitet hat.“
Wer Grundsicherung beantragt, der muss erst sein gesamtes Vermögen und
Einkommen aufbrauchen. Erst dann würde unsere Neurentnerin vom geplanten
Freibetrag auf Einkommen aus der gesetzlichen Rente profitieren. Dieser soll
zeitgleich zur Grundrente eingeführt werden. Der Zeitverzug beträgt zwei Jahre,
bis sich die Einkommensprüfung auf ihr Einkommen aus der gesetzlichen
Rentenversicherung bezieht. Der VdK fordert eine einfachere Lösung, wie es sie
bereits bei der Hinterbliebenenrente gibt: Die Rentnerinnen und Rentner müssen
die Möglichkeit haben, dass auf Antrag das aktuelle Einkommen zu berücksichtigen
ist. Unsere Neurentnerin erhielte dadurch ab Beginn ihrer Regelaltersgrenze
automatisch die Grundrente. Eine entsprechende Einkommensprüfung kann durch die
Rentenversicherung zeitversetzt erfolgen. Verena Bentele:
„Wir wollen, dass niemand mehr um den Lohn für seine Lebensleistung betteln
muss. Die Grundrente ist ein erster Schritt zu mehr Würde und Respekt. Menschen
mit geringem Einkommen, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder
Angehörige gepflegt haben, verdienen den Aufschlag auf ihre Rente. Vor allem
Frauen werden mit der neuen Rentenleistung endlich besser gewürdigt. Gerade
alleinstehenden Frauen bleibt im Alter bisher oft nur der als entwürdigend
empfundene Weg zum Sozialamt.“