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Endlich: Grundrente im Bundestag

  • Nicht perfekt, aber richtig
  • Stolperfalle Einkommensprüfung
  • Bentele: „Das aktuelle Einkommen muss beim Rentenantrag Maßstab sein“

Jahrelang gearbeitet, kleine Rente und dann doch zum Sozialamt: Die Grundrente könnte dieses Schicksal durchbrechen. Das neue Grundrentengesetz der Bundesregierung wird am heutigen Freitag, den 15. Mai, zum ersten Mal im Bundestag beraten. Der Sozialverband VdK hat jahrelang für die Grundrente gekämpft und begrüßt daher die Gesetzesvorlage. In einigen Punkten sieht der VdK aber noch Nachbesserungsbedarf. Eine Hürde ist die Einkommensprüfung, welche die Rentenversicherung vornehmen soll. Und zwar anhand der Einkommensteuerbescheide des vorvergangenen Kalenderjahres. Für Bestandsrentner ist das eine unbürokratische Lösung, für Neurentner aber eine Falle. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:

„Ein fast zwei Jahre alter Bescheid vermittelt ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Einkünfte. Nehmen wir als Beispiel eine Neurentnerin im Jahr 2021: Sie erfüllt formal alle Voraussetzungen. Wenn sie aber einen Steuerbescheid von 2019 vorzeigen muss, als sie noch berufstätig war, dann liegt sie in der Regel über dem vorgesehenen Freibetrag. Sie erhält also erstmal keine Grundrente. Die Bundesregierung muss eine Antwort und eine Lösung für diese Menschen anbieten. Die Lösung kann nicht sein, das diese Frau nun Grundsicherung beantragen muss, obwohl sie jahrelang gearbeitet hat.“

Wer Grundsicherung beantragt, der muss erst sein gesamtes Vermögen und Einkommen aufbrauchen. Erst dann würde unsere Neurentnerin vom geplanten Freibetrag auf Einkommen aus der gesetzlichen Rente profitieren. Dieser soll zeitgleich zur Grundrente eingeführt werden. Der Zeitverzug beträgt zwei Jahre, bis sich die Einkommensprüfung auf ihr Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht. Der VdK fordert eine einfachere Lösung, wie es sie bereits bei der Hinterbliebenenrente gibt: Die Rentnerinnen und Rentner müssen die Möglichkeit haben, dass auf Antrag das aktuelle Einkommen zu berücksichtigen ist. Unsere Neurentnerin erhielte dadurch ab Beginn ihrer Regelaltersgrenze automatisch die Grundrente. Eine entsprechende Einkommensprüfung kann durch die Rentenversicherung zeitversetzt erfolgen. Verena Bentele:

„Wir wollen, dass niemand mehr um den Lohn für seine Lebensleistung betteln muss. Die Grundrente ist ein erster Schritt zu mehr Würde und Respekt. Menschen mit geringem Einkommen, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, verdienen den Aufschlag auf ihre Rente. Vor allem Frauen werden mit der neuen Rentenleistung endlich besser gewürdigt. Gerade alleinstehenden Frauen bleibt im Alter bisher oft nur der als entwürdigend empfundene Weg zum Sozialamt.“

VdK-Stellungnahme zur Grundrente