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Forderung an die Bundesgesetzgebung die Finanzierungsverantwortung für Corona-Testungen nicht auf die GKV umzulegen – Infektionsschutz liegt in der Finanzverantwortung des Staates

Der Verwaltungsrat der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse lobt die Beschlüsse der Politik in der Corona-Pandemie; betrachtet jedoch Teile der gegenwärtigen Bundesgesetzgebung mit Sorge und sieht damit weiteren Handlungsbedarf.

Keine bevölkerungsmedizinische Corona-Testungen zu Lasten der GKV

„In der politischen Diskussion sind gegenwärtig die repräsentativen und bevölkerungsmedizinischen Testungen auf eine Infektion oder Immunität zur weiteren Abmilderung der mit der Corona-Pandemie verbundenen Folgen. Diese werden aus epidemiologischer Sicht von Wissenschaftlern dringend empfohlen. Jedoch wird die Übertragung der Finanzierungsverantwortung für diese Tests einseitig zu Lasten der Beitragszahler der GKV entschieden abgelehnt. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe gehört in die Finanzverantwortung der öffentlichen Hand und darf nicht zur weiteren finanziellen Belastungsprobe der gesetzlichen Krankenversicherung führen. Infektionsschutz und Seuchenbekämpfung gehören zur Gefahrenabwehr, für die grundsätzlich der Staat die Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung trägt“, betont Dietmar Muscheid, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.

Schnelle Hilfen in der Corona-Krise unabdingbar

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Klar ist, dass schnelle gesetzgeberische Maßnahmen zur Bewältigung und Hilfestellung in der Corona-Krise gegenwärtig unerlässlich sind. Dass im ersten Schritt Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und weiteren Gesundheitspartnern geholfen wird, ist vollkommen richtig, denn sie stehen im Kampf gegen das Virus an vorderster Front. Die bisherige Covid-19-Gesetzgebung kann jedoch nur der erste Teil eines umfassenden Rettungsschirms für das deutsche Gesundheitswesen sein.

„Die Krankenkassen halten das Gesundheitswesen finanziell am Laufen. Pandemiebedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben treffen aber auch die gesetzlichen Krankenkassen mit voller Wucht. Um Schäden für die Funktionsfähigkeit der Gesundheitsversorgung zu vermeiden, bedarf es nun paralleler Entlastungen für das System der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Zuweisung aus dem zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 für den Gesundheitsfonds von einmalig 3,5 Mrd. Euro und den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung von  einmalig 1,8 Mrd. Euro zur Stabilisierung der Beitragssätze sind hierzu als einen ersten Schritt zu werten“, sagt Dr. Bernd Vogler, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.