AOK

Verlässlichkeit in besonderen Zeiten: Zusatzbeitrag bleibt weiterhin stabil bei 0,9 Prozent

Über einen konstant niedrigen Beitragssatz von 15,5 Prozent, auch in den belastenden Zeiten der Corona-Pandemie, können sich die Mitglieder und Arbeitgeber der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland freuen – so der heutige Beschluss des AOK-Verwaltungsrates. Zum Vergleich: der bundesdurchschnittliche GKV-Beitrag steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 15,9 Prozent.

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„Entgegen dem allgemeinen Trend möchten wir unsere Mitglieder und Arbeitgeber in dieser Krise nicht zusätzlich belasten. Unsere erarbeitete finanzielle Stabilität gibt uns die Möglichkeit, trotz der in 2021 drohenden Risiken aus gesetzlich verordneten Ausgabensteigerungen und deutlichen geringeren Einnahmen aus dem Risikostrukturausgleich, mit einem konstanten Beitragssatz ins neue Jahr zu gehen. Das sind gute Nachrichten für alle Beitragszahler“, erklärt Dietmar Muscheid, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und freut sich über das höchst attraktive Preis-Leistungsgefüge.

„Durch eine moderate Ausgabenentwicklung im laufenden Jahr, fällt das voraussichtliche Rechnungsergebnis 2020 klar über den Erwartungen aus und ermöglicht, auf eine Beitragssatzanhebung im Jahr 2021 zu verzichten. Es zeigten sich teilweise Corona-bedingte Effekte, wie der Rückgang von operativen Eingriffen, die zu deutlicher Minderung der Krankenhausausgaben führten. Zugleich aber auch zusätzliche Corona-Mehraufwendungen zur Stützung der Gesundheitspartner in der Krise. Insgesamt liegt die Ausgabenentwicklung der AOK erneut unter dem GKV-Schnitt und davon sollen im Jahr 2021 unsere Beitragszahler profitieren“, erläutert Dr. Bernd Vogler, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Dr. Vogler weist zugleich darauf hin, dass sich die tatsächlichen Belastungen – aus der Gesetzgebung der letzten Jahre und die wirtschaftlichen Effekte der Corona-Pandemie – erst noch zeigen werden.

Der AOK-Verwaltungsrat benennt eine grundsätzliche Problematik: Das Gesundheitsfondsdefizit, welches zum Teil durch die Corona-Pandemie, aber vor allem durch die kostspielige Gesundheitsgesetzgebung der letzten Jahre entsteht, wird in großem Umfang aus Krankenkassenreserven gedeckt. Ein solcher Eingriff in die Finanzautonomie bestraft ausgerechnet die Kassen, die in den vergangenen Jahren gut gewirtschaftet und für Zukunft vorgesorgt haben – jeglicher Notgroschen für gesundheitliche Herausforderungen wird geopfert. Die Einhaltung der von der Bundespolitik zugesagten Sozialgarantie, die eine Begrenzung der Sozialabgaben auf maximal 40 Prozent vorsieht, ist für das Jahr 2021 teuer erkauft. Stark steigende GKV-Beitragssätze ab 2022 werden die Folge sein.

Um nicht die Kosten der Corona-Pandemie und der ausufernden Bundesgesetzgebung einzig auf dem Rücken der GKV-Beitragszahler abzuladen, müsse für entsprechende hohe Bundeszuschüsse gesorgt werden. Das System werde sonst in eine finanzielle Schieflage geraten und müsste nach der Bundestagswahl mühsam und kostentreibend geheilt werden. Der AOK-Verwaltungsrat fordert daher dringend die finanzielle Stabilität der GKV nachhaltig und gerecht zu sichern sowie auch die zugesagte Sozialgarantie einzuhalten – ohne weitere schädliche Eingriffe in die Betriebsmittelreserven der Krankenkassen.