GKV-Spitzenverband

Ambulante Operationen: Bewertungsausschuss bringt Förderung auf den Weg

Ein erster Meilenstein zur Ambulantisierung der Versorgung ist erreicht: Am 14. Dezember 2022 haben GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Bewertungsausschuss die Weiterentwicklung des ambulanten Operierens in der vertragsärztlichen Vergütung beschlossen. Unter anderem wird es höhere Vergütungszuschläge geben. Der Katalog der Operationen, die ambulant durchgeführt werden dürfen, wird zudem um fast 200 Positionen erweitert. Der Beschluss gilt ab 1. Januar 2023.