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AOK Bayern: Mehr Handlungsspielraum für Apotheken bei Medikamentenabgabe

Die AOK Bayern reagiert auf die Corona-Pandemie und lockert vorübergehend die Regelungen zur Abgabe von Rabattarzneimitteln.

Um mehrfache Apothekenbesuche zu vermeiden und damit das Infektionsrisiko für die Menschen zu reduzieren, können Apotheken Versicherten der AOK Bayern auch nicht rabattierte Medikamente ausgeben, wenn das entsprechende Rabattarzneimittel aufgrund von Lieferengpässen nicht zur Verfügung steht. Dadurch soll verhindert werden, dass Patienten erneut in die Apotheke kommen müssen, um ein bestelltes Medikament abzuholen.

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Seit 2007 haben Krankenkassen die Möglichkeit, mit einzelnen Arzneimittelherstellern Verträge über Preisnachlässe für Medikamente zu schließen. Die Rabattverträge entlasten die Versichertengemeinschaft ohne Verlust an Qualität in der Arzneimittelversorgung. Das Geld steht so zum Beispiel für innovative Versorgungsformen und andere Leistungen zur Verfügung.