Neue Mitglieder aus ganz Hessen ergänzen das Entscheidungsgremium
Sulzbach, 13. September 2023
Nach der Sozialwahl im Mai 2023 hat sich der Verwaltungsrat der AOK Hessen auf seiner Sitzung in Sulzbach neu konstituiert. Bei der Sozialwahl werden alle sechs Jahre die ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber bei den Trägern der Sozialversicherung gewählt. In der AOK Hessen erfolgte dies erneut über eine sogenannte Friedenswahl. Als alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates wurden Angelika Kappe für die Versichertenseite und Dr. Stefan Hoehl für die Arbeitgeberseite gewählt.
Der Verwaltungsrat ist das zentrale Kontrollorgan der AOK Hessen. Er umfasst 30 Mitglieder und ist mit je 15 Versicherten- und Arbeitgebervertretern paritätisch besetzt. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates geben den Beitragszahlerinnen und -zahlern eine Stimme und bringen deren Interessen und Anforderungen in die gesundheitspolitische Diskussion ebenso wie in die unternehmenspolitische Entwicklung der AOK Hessen ein. Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung, stellt den Haushaltsplan fest, überwacht den Vorstand und entlastet ihn durch die Abnahme der Jahresrechnung. Des Weiteren trifft er Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und setzt den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz fest.
Ehrennadeln und neue Mitglieder
Im Rahmen der Tagung des Verwaltungsrates am 11. und 12. September wurden zudem die ausgeschiedenen Mitglieder aus der vergangenen Amtsperiode verabschiedet. Einige ehemalige Verwaltungsratsmitglieder wurden hierbei für ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement mit dem Ehrenzeichen der AOK Hessen in Gold, Silber und Bronze ausgezeichnet. Das seltene Ehrenzeichen in Gold erhielten Klaus Freitag aus Lich (Arbeitgeber-Vertreter seit 2004) und Udo Henke aus Lützelbach (Versicherten- Vertreter seit 1980). Neu im Verwaltungsrat sind auf Arbeitgeberseite Corinna Haas, Johannes Krasel, Sascha Drechsel und Thomas Aukamm sowie auf Versichertenseite Rita Bienewald, Mario Wolf, Jakob Habermann, Hüseyin Burhan, Carmen Heirock, Andreas Köppe, Barbora Grüger, Harry Euler und Georgios Tsobanakis.
Hintergrund: Was ist eine Friedenswahl?
Von einer Friedenswahl spricht man, wenn nur ein Wahlvorschlag vorliegt oder die Wahlvorschläge insgesamt nicht mehr Bewerberinnen und Bewerber aufweisen als Sitze im Gremium zu vergeben sind. Bei einer Friedenswahl gelten die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber daher automatisch als gewählt. Bei der Sozialwahl sind sowohl auf Versicherten- als auch auf Arbeitgeberseite Friedenswahlen möglich. Festgeschrieben ist die Möglichkeit der Friedenswahl in § 46 Abs. 2 SGB IV und in § 28 SVWO.
Die AOK Hessen als Trägerin der Kranken- und Pflegeversicherung versichert über 1,7 Millionen Menschen. Mit einem Marktanteil von 31 Prozent ist sie die größte Krankenkasse im Bundesland. Das Geschäftsjahr 2022 schloss sie in der Krankenversicherung bei einem Finanzvolumen von rund 6,6 Milliarden Euro mit einem geringfügigen Überschuss der Einnahmen von 3,4 Millionen Euro ab.