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AOK setzt sich für den Erhalt regionaler Sonderverträge im Heilmittelbereich für Menschen mit besonderem Bedarf ein

Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) wurden bundesweit die Heilmittelverträge neu aufgestellt. Statt regionaler Verträge, schließt nun alleinig der GKV-Spitzenverband mit bindender Wirkung für alle Krankenkassen mit den Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer bindende Versorgungverträge auf Bundesebene ab. Diese Neuverträge sind dabei grundsätzlich ab dem ersten Oktober zu schließen.

AOK gegen Aus für regionale Verträge

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Dies bedeutet jedoch auch, dass die sogenannten „regionalen Sonderverträge“ spätestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen, bundesweit geltenden Heilmittelverträge entfallen. Durch die alleinige Verengung der Vertragskompetenz auf die Bundesebene stehen jahrelange, regionale Versorgungsverträge, etwa mit Einrichtungen und Einrichtungsträgern zur Versorgung von dort betreuten behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen, vor dem Aus.

„Als regionaler Gesundheitspartner unterstützt die AOK ganz im Sinne unserer aktuellen Kampagne „Stadt.Land.Gesund.“ ausdrücklich die Initiative des Bundesrates, den Heilmittelbereich auch zukünftig für ergänzende Verträge auf regionaler Ebene zu öffnen. So kann ein landespezifischer Versorgungsbedarf auch in Zukunft sichergestellt werden“, sagt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.

„Unsere AOK besitzt in der individuellen Versorgungsgestaltung auf dem Lande nachweislich Kompetenz und ist vielfältig für die Menschen in der Region engagiert“, so Niemeyer weiter. Die Kampagne der AOK zielt darauf ab, sich in den nächsten Jahren noch stärker um die Gesundheitsversorgung in der Region zu kümmern. Damit stößt die AOK in Rheinland-Pfalz und dem Saarland offene Türen ein, wie folgendes Beispiel aus Sicht eines Gesundheitspartners eindrucksvoll zeigt.

„Wir als Kindergarten mit Therapeuten, die speziell auf die Behandlung von Kindern mit den vielfältigsten Behinderungsbildern ausgebildet sind und der auch schwerst betroffene Kinder optimal versorgt, sieht die Änderung der Gesetzeslage mit Sorge. Hier boten uns die Krankenkassen wertvolle und passgenaue Unterstützung durch zugeschnittene Vertragslösungen an. Wir würden es daher sehr begrüßen, wenn die gesetzliche Grundlage dazu nicht entzogen würde“, erklärt Sven Engel, Geschäftsführer von HOPPETOSSE, Integrative Kita und Krippe in Mainz-Bretzenheim.