GKV-Finanzstabilisierungsgesetz korrigiert nicht die Unterfinanzierung der Beiträge für Arbeitslosengeld-II-Beziehende
„Als herbe Enttäuschung“, kommentiert der Verwaltungsrat der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland das beschlossene Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG). Die soziale AOK-Selbstverwaltung hält dessen Regelungsinhalte für ungeeignet, um die Herausforderung einer nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stemmen. Die strukturellen Ursachen des Finanzierungsdefizits müssen schnellstmöglich behoben werden. Insbesondere ist eine faire Finanzpolitik für Versicherte und Arbeitgeber dringend erforderlich und der Bund muss sich stärker an den Kosten beteiligen, für die er Verantwortung trägt. Die Zahlungen des Bundes für Arbeitslosengeld-II-Beziehende an den Gesundheitsfonds decken beispielsweise nur einen Bruchteil der Kosten.
„Allein für die Gesundheitsversorgung der Arbeitslosengeld-II-Beziehenden fehlen der GKV jährlich mehr als 11 Milliarden Euro“, sagt Dr. Bernd Vogler, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Es ist daher zwingend erforderlich, dass der Staat bei der Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von ALG-II-Empfangenden seiner sozialen Kernaufgaben nachkommt. Denn im staatlichen Auftrag organisiert und bezahlt die GKV die gesundheitliche Versorgung der ALG-II-Empfangenden. „Kostendeckend wären je ALG-II-Beziehenden monatlich rund 350 Euro, die derzeitige Pauschale des Bundes an die GKV beträgt monatlich jedoch nur rund 100 Euro. Die tatsächlichen Kosten liegen im Durchschnitt damit bei dem 3,5-fachen der Monatspauschale, welche der Bund an den Gesundheitsfonds überweist. Im Ergebnis ist eine chronische Unterfinanzierung von circa 3.000 Euro jährlich je ALG-II-Beziehenden festzuhalten.“
Dietmar Muscheid, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, ergänzt: „Der Fehlbetrag von 11 Milliarden Euro wird dabei entsprechend der Kassengröße in der GKV verteilt und muss durch höhere Zusatzbeiträge ausgeglichen werden. Für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beläuft sich die anteilige Unterfinanzierung entsprechend auf etwa 181 Millionen jährlich. Eine auskömmliche Finanzierung der Ausgaben für ALG-II-Beziehende könnte den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der GKV um etwa 0,6 Beitragssatzpunkte senken. Hier müssen unsere Beitragszahler dringend durch den Bund die Entlastung erfahren, die fair ist und im Koalitionsvertrag zugesagt wurde. “
Mit großer Enttäuschung muss nun die GKV feststellen, dass mit verabschiedeten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die Anhebung der ALG-II-Pauschalbeiträge leider wieder nicht erfolgt ist. Das Bundesministerium für Gesundheit skizziert jüngst eine Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zur Finanzierung der Beiträge für die ALG-II-Beziehenden aus Steuermitteln voraussichtlich leider erst ab dem Jahr 2024.