Die Nachfrage steigt: Bei der AOK Hessen gingen seit Start der „Apps auf Rezept“ insgesamt etwas über 2.400 Anträge ein – der Löwenanteil davon im Jahr 2022. Mit Abstand am meisten, rund 700, für die App ‚Vivira‘, die bei der Therapie von Rückenschmerzen unterstützen soll. Insgesamt sind rund 91 Prozent der Anträge bewilligt und nur 9 Prozent abgelehnt worden. Abgelehnt wurden sie etwa dann, wenn eine beantragte DiGA nicht zugelassen oder der Antrag unvollständig war. Bislang fielen Kosten in Höhe von rund 680.000 Euro für die hessische Gesundheitskasse an. Und auch hier zeigt sich eine Entwicklung nach oben: 463.000 Euro mussten allein im letzten Jahr aufgewandt werden.
Hintergrund: Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) im Dezember 2019 wurden „Apps auf Rezept“ in die Gesundheitsversorgung eingeführt. Derzeit befinden sich rund 40 Anwendungen im so genannten DiGA-Verzeichnis, etwa zur begleitenden Behandlung psychischer Erkrankungen, von Fettsucht oder Migräne. Insgesamt wurden seit dem Start des entsprechenden Portals 147 Anträge auf die Aufnahme einer DiGA beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gestellt. 33 davon wurden genehmigt, 80 vom Hersteller zurückgezogen, 19 finden sich noch in der Bearbeitung (Stand: Ende August 2022).
Versicherte sehen sinnvolle Ergänzung
Von den Versicherten selbst werden Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) insgesamt positiv bewertet, aber ungefähr die Hälfte der Nutzerinnen und Nutzer hält sie für verzichtbar. Das sind zentrale Ergebnisse einer bundesweiten Online-Befragung von mehr als 2.600 AOK-Versicherten, die eine „App auf Rezept“ erhalten hatten. 58 Prozent der befragten Versicherten bewerteten die Nutzung der DiGA als sinnvolle Ergänzung zu ihrer Therapie. Als größten Vorteil sahen die Nutzerinnen und Nutzer, dass sie sich die Behandlung mit einer DiGA zeitlich flexibel einteilen können (70 Prozent). Immerhin 40 Prozent der Befragten gaben an, dass ihnen die Anwendung geholfen habe, ihre Erkrankung besser in den Griff zu bekommen. DiGAs wurden allerdings selten zur Überbrückung von Wartezeiten bis zum Beginn einer Therapie genutzt (15 Prozent), nur bei DiGAs zur Behandlung von psychischen Erkrankungen war das etwas häufiger der Fall (21 Prozent). Nur 38 Prozent der Befragten würden Freunden oder Bekannten mit vergleichbarer Diagnose die genutzte DiGA sehr wahrscheinlich weiterempfehlen. Knapp ein Fünftel der Befragten hatte Probleme bei der Umsetzung der digitalen Therapieinhalte, weitere 28 Prozent gaben an, sie hätten teilweise Probleme gehabt. Für immerhin 15 Prozent der Versicherten passten die Inhalte nicht zu ihrer individuellen Krankheitssituation.
Zum DiGA-Verzeichnis des BfArM: https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis