AOK

Behandlungsfehler:

1,5 Millionen Euro zurückgeholt

Derzeit rund 1.340 Fälle allein bei der AOK Hessen in Bearbeitung

Wer in Hessen einen Behandlungsfehler vermutet, muss nicht allein um sein Recht kämpfen. Die AOK Hessen unterstützt ihre Versicherten in solchen Fällen aktiv. Über 1.340 solcher Anfragen bearbeitet die hessische Gesundheitskasse derzeit. 2025 lag die Quote der bestätigten Behandlungsfehler durch den Medizinischen Dienst (MD) bei 24 Prozent. Die AOK konnte dabei mehr als 1,5 Millionen Euro zurückfordern.

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„Behandlungsfehler führen oft zu Unsicherheit und vielen offenen Fragen bei den Betroffenen. Wie lässt sich der Verdacht beweisen? Welche Erfolgsaussichten gibt es? Wo soll man anfangen? Unser Rat: Wenden Sie sich zuerst an Ihre Krankenkasse“, erklärt Robin Diedering, zuständig für das Behandlungsfehlermanagement der AOK Hessen. In einem ersten Gespräch werden Versicherte umfassend über Arzthaftung und Patientenrechte informiert. Anschließend prüft der Medizinische Dienst (MD) den jeweiligen Fall.

Hohe Erfolgsquote
Die AOK fordert dazu alle relevanten Unterlagen an. Der gesamte Prozess ist für die Versicherten kostenlos. Am Ende steht ein Gutachten, das den Behandlungsfehler entweder bestätigt oder ausschließt. 2025 lag die festgestellte Behandlungsfehlerquote bei 24 Prozent – ein deutlicher Hinweis darauf, dass viele Betroffene sich mit einem begründeten Verdacht an die AOK Hessen wenden.

Rückforderungen durchsetzen
Stellt der MD einen Behandlungsfehler fest, empfiehlt die AOK Hessen, anwaltliche Hilfe zu suchen. Die Kasse unterstützt dabei, etwa bei der Beschaffung weiterer Gutachten. In manchen Fällen, so die AOK, kann es sinnvoll sein, abzuwarten, bis die Krankenkasse ihre Ansprüche selbst geltend gemacht hat – auf diese Weise werden die eigenen Forderungen später leichter durchgesetzt. Auch hierzu berät die AOK Hessen in einem ausführlichen Erstgespräch.

Millionensumme zurückgefordert

Im vergangenen Jahr konnte die AOK Hessen mehr als 1,5 Millionen Euro von Haftpflichtversicherungen und Ärztinnen bzw. Ärzten zurückholen. Der Service der Gesundheitskasse erstreckt sich nicht nur auf Behandlungsfehler in Krankenhäusern oder Arztpraxen, sondern auch auf Fehler in der Pflege, bei Physiotherapeuten oder Hebammen sowie bei fehlerhaften Medizinprodukten, etwa Herzschrittmachern oder Hüftprothesen.

Weitere Informationen zum Thema Behandlungsfehler gibt es auf der Website der AOK Hessen: https://www.aok.de/pk/dokumente-vollmachten-patientenrechte/behandlungsfehler/

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Ihr persönlicher Kontakt zur Pressestelle der AOK Hessen:

Stephan.Gill@he.aok.de  069 66816-250144

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