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Beitragsbemessungsgrenze steigt erstmals wieder seit 2021

Ab 1. Januar 2023 gelten neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.850 Euro im Jahr. Das entspricht monatlich 4.987,50 Euro. So steht es in der „Verordnung für die Sozialversicherungsrechengrößen 2023“. 2022 war die Beitragsbemessungsgrenze nicht angehoben worden. Die Versicherungspflichtgrenze, bis zu der jeder sich gesetzlich versichern muss, liegt jetzt bei einem Jahreseinkommen von 66.600 Euro.

Weitere Rechengrößen, Pflegesätze und Belastungsgrenzen für Zuzahlungen im Jahr 2023:

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