Berlin, 10.05.2023
- VdK-Präsidentin: „Bund und Länder müssen an einem Strang ziehen“
- Verena Bentele: „Unternehmen profitieren von der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“
Am Freitag entscheidet der Bundesrat abschließend über das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Das Gesetz wurde bereits im April im Bundestag verabschiedet. Nun droht eine Blockade von den Bundesländern, in denen die Union regiert oder mitregiert. Bayern hat schon offen angekündigt, nicht für das Gesetz zu stimmen. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärt dazu:
„Bund und Länder müssen bei diesem wichtigen Gesetz an einem Strang ziehen. Die gesetzliche Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts darf nicht zum parteipolitischen Machtspiel werden. Dieses wichtige Gesetz zu blockieren, wäre eine Katastrophe für alle Menschen mit Behinderung, die endlich einen Arbeitsplatz finden wollen. Ein Verrat wäre es auch an den Unternehmen, die seit Jahren Barrieren beseitigen und Menschen mit Behinderungen einstellen.
Das Märchen von der angeblichen Belastung der Wirtschaft durch die Ausgleichsabgabe kann ich nicht mehr hören. Es kann keine Rede von einer pauschalen Belastung der Wirtschaft durch die Ausgleichsabgabe sein. Wirtschaft und Unternehmen profitieren vielmehr in Form von Lohnkostenzuschüssen oder Arbeitsplatzausstattungen, wenn schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden. Außerdem kommt die Ausgleichsabgabe nur zur Anwendung, wenn Arbeitgeber sich nicht an gesetzliche Verpflichtungen halten. Das hat jeder Betrieb, jedes Unternehmen selbst in der Hand.
Dass sich trotz des Fachkräftemangels seit Jahren mehr als 45.000 Betriebe weigern, keinen einzigen schwerbehinderten Menschen einzustellen, ist ein Skandal. Damit verstößt jede vierte Firma gegen die gesetzliche Beschäftigungspflicht von Menschen mit Schwerbehinderung. Das muss sich mit diesem Gesetz ändern.
Wir als größter Sozialverband, der auch viele schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertritt, werben dringend für die Zustimmung im Bundesrat.“