Der Sozialverband VdK sieht sich bei seinen Forderungen zum
Kinderkrankengeld bestätigt. Die Präsidentin Verena Bentele betonte anlässlich
der Entscheidung im Bundestag heute in Berlin: „Wir begrüßen die
Nachbesserungen zu den ursprünglichen Plänen. Die neue Regelung hilft Eltern
mit Betreuungsproblemen – sie sind durch die Corona-Pandemie ohnehin bereits am
Limit. Eltern müssen Homeoffice und Kinderbetreuung nun nicht gleichzeitig
stemmen. Als VdK freuen wir uns außerdem über den zusätzlichen Bundeszuschuss
in den Gesundheitsfond. Denn das Auffangen der Schul- und Kita-Schließungen ist
eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und keine der Krankenkassen.“
Der Bundestag hat heute beschlossen, die Zahl der Kinderkrankentage in diesem
Jahr wegen der Corona-Pandemie pro Elternteil von 10 auf 20 zu verdoppeln.
Alleinerziehende erhalten 40 statt der üblichen 20 Tage. Finanziert werden soll
dies aus Steuermitteln. Der Bundesrat soll am Montag in einer Sondersitzung
noch zustimmen. Die Regelung wird rückwirkend zum 5. Januar gelten. Die
ursprünglichen Pläne, die Finanzierung einfach zu Lasten der Krankenkassen und damit
der Beitragszahler abzuwickeln, hatte der VdK kritisiert.
Allerdings übt der VdK weiterhin Kritik daran, dass Betreuungsprobleme über das
Kinderkrankengeld gelöst werden. Bentele unterstrich: „Das Kinderkrankengeld
ist – wie der Name schon sagt – für den Krankheitsfall eines Kindes gedacht.
Als VdK haben wir schon zu Beginn der Pandemie eine eigene Lohnersatzleistung
für Eltern gefordert. Der bisherige Entschädigungsanspruch bei Lohnausfall ist
viel zu gering und kompliziert. Hier muss deutlich nachgebessert werden. Denn
Eltern sollen sich neben der Kinderbetreuung keine Sorgen um ihre finanzielle
Situation machen müssen.“