GKV-Spitzenverband

Notfallversorgung und Rettungsdienst gemeinsam reformieren 


Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (NotfallGesetz – NotfallG) verabschiedet. 

Anlässlich des Beschlusses erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: 

„Das heute verabschiedete Notfall-Gesetz des Bundesgesundheitsministeriums denkt die Notfallversorgung und den Rettungsdienst gemeinsam in einem Gesetz. Dieser Schritt war längst überfällig, denn so werden wir endlich eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten im Notfall erhalten.

Wir begrüßen zudem die Einführung eines standardisierten digitalen Ersteinschätzungsverfahrens, das bundesweit Patientinnen und Patienten nach ihrem medizinischen Behandlungsbedarf in die richtige Versorgungsebene leiten soll. Um das Ersteinschätzungsverfahren aufzusetzen, ist der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) genau das richtige Beratungsgremium. Denn im G-BA sitzen die fachliche Expertise der ambulanten und stationären Ärzteschaft gemeinsam mit den Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen unter Einbindung der Patientenvertretung und der Bundesländer an einem Tisch.“

Damit Hilfesuchende im Notfall effizient in der richtigen Versorgungsebene behandelt werden, sieht die Notfallreform Folgendes vor: Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) richten Akutleitstellen für die Steuerung ein und integrierte Notfallzentren (INZ) werden flächendeckend an ausgewählten Krankenhäusern als sektorenübergreifende Notfallversorgungsstruktur aufgebaut. Ferner ist vorgesehen, dass Akutleitstellen (116 117) und Rettungsleitstellen (112) miteinander verbindlich kooperieren können. Konkretisierter Sicherstellungsauftrag für die KVen Der GKV-Spitzenverband unterstützt grundsätzlich, dass der Sicherstellungsauftrag der KVen in der notdienstlichen Akutversorgung gesetzlich konkretisiert werden soll. Die Reform sieht hier vor, dass die notdienstliche Akutversorgung – als Teil des Sicherstellungsauftrags der KVen – täglich 24 Stunden zu gewährleisten ist. Versorgt werden akute Behandlungsfälle, die eine unverzügliche medizinische Erstversorgung erfordern, bei denen aber keine stationäre Behandlung notwendig ist. 
Ein Ausbau der bestehenden Strukturen sollte dabei mit Augenmaß erfolgen und die KVen nicht vor unlösbare Personal- und Organisationsprobleme stellen. Positiv hervorzuheben ist, dass die Reform den Ausbau digitaler und telemedizinischer Versorgungsangebote ausdrücklich vorsieht. Der Digitalisierungsausbau wird zudem die Transparenz über die verfügbaren Behandlungskapazitäten erhöhen und so Versicherte darin unterstützen, wenn sie im Akutfall schnell eine ärztliche Versorgung benötigen. Integrierte Notfallzentren als zentrale Anlauf- und Steuerungsstelle Die INZ sollen als zentrale Anlauf- und Steuerungsstelle für Hilfesuchende an Krankenhäusern flächendeckend etabliert werden. Hier arbeiten zukünftig Krankenhäuser und KVen verbindlich zusammen, sodass jederzeit eine bedarfsgerechte ambulante medizinische Versorgung bereitsteht. Patientinnen und Patienten gelangen durch ein Ersteinschätzungsverfahren an einem gemeinsamen Tresen direkt in die jeweils geeignete Versorgungsebene.

INZ werden vom GKV-Spitzenverband seit langem für eine Reform der Notfallversorgung gefordert. Für einen bedarfsgerechten Aufbau von INZ und deren funktionierenden Betrieb sind bundesweit einheitliche Vorgaben entscheidend. Der aktuelle Gesetzesentwurf konkretisiert diese nun erstmals und benennt neben Erreichbarkeit und Notfallstufe der Krankenhausstandorte ausdrücklich auch Kriterien zur regionalen Versorgung und zur Organisation des Ersteinschätzungsverfahrens. Gleichwohl bleibt die konsequente bundesweite Umsetzung maßgeblich von der weiteren Ausgestaltung auf regionaler Ebene abhängig. Erfahrung des G-BA nutzen und gesetzlich einbinden „Die Fachkompetenz und jahrelange Erfahrung des G-BA in der Ausarbeitung von einheitlichen Vorgaben für eine bedarfsgerechte Versorgung kann nicht oft genug betont werden. Um eine bundesweit gleichwertige Notfallversorgungsstruktur zu gewährleisten, müssen zentrale Strukturvorgaben für die INZ-Standortauswahl und für die Durchführung des INZ-Ersteinschätzungsverfahrens durch den G-BA festgelegt werden. Das Gleiche gilt für die personelle und apparative Ausstattung von
KV-Notdienstpraxen auf Bundesebene. Ein Flickenteppich regional unterschiedlicher Regelungen würde dem Ziel einer gleichwertigen und verlässlichen Notfallversorgung für alle Patientinnen und Patienten entgegenstehen“, betont die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Stefanie Stoff-Ahnis. 

Der Gesetzentwurf greift diesen Ansatz auf und überträgt dem G-BA nun ausdrücklich die Aufgabe, bundeseinheitliche Vorgaben für das qualifizierte, standardisierte Ersteinschätzungsverfahren sowie Mindestanforderungen an die personelle und apparative Ausstattung der KV‑Notdienstpraxen festzulegen. Damit werden bundeseinheitliche Vorgaben für die Integrierten Notfallzentren gesetzt. Reform schafft bundeseinheitliche Vorgaben auch für den Rettungsdienst Die gemeinsame Reform von Notfallversorgung und Rettungsdienst bindet nun folgerichtig auch den Rettungsdienst mit in das Gesetz ein.

„Eine Überlastung der Rettungsdienste, unnötige Krankenhausanfahrten oder eine fehlende Vernetzung über Landkreise hinweg gehören bislang vielerorts zum Alltag. Durch die Reform wird der Rettungsdienst nun transparent mit bundeseinheitlichen Struktur- und Qualitätsvorgaben ausgestaltet und digital vernetzt. Dadurch können Hilfesuchende effizient in die richtige Versorgungsebene geleitet und Notaufnahmen sowie das dort tätige medizinische Fachpersonal spürbar entlastet werden. 

Zugleich begrüßen wir ausdrücklich die geplante Aufnahme des Rettungsdienstes als eigenständiges Leistungsrecht in das SGB V, ebenso wie die grundlegende Neugestaltung der Entgeltfestlegung für rettungsdienstliche Leistungen. Künftig sollen Entgelte nicht mehr einseitig durch Länder oder Kommunen vorgegeben, sondern flächendeckend vor Ort zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern verhandelt werden. Damit wird der Weg für eine leistungsgerechte, wirtschaftliche und faire Vergütung geebnet“, so die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des
GKV-Spitzenverbandes Stefanie Stoff-Ahnis.