In der Notfallversorgung soll künftig die Arbeit von Notaufnahmen der Krankenhäuser, des vertragsärztlichen Notdienstes und der Rettungsdienste besser aufeinander abgestimmt sein. Das ist eines der zentralen Ziele der Reform, die das Bundeskabinett im April dieses Jahres beschlossen hat. Für heute ist die erste Lesung im Bundestag geplant. Dazu erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Die Reform, mit der sich nun das Parlament befasst, wird die Notfallversorgung für Patientinnen und Patienten deutlich verbessern. Mit stärker vernetzten Strukturen erhalten Menschen künftig noch schneller genau die Hilfe, die sie brauchen.“ Bessere Steuerung in der Akutversorgung Zur besseren Koordination der Notfallversorgung sieht der Gesetzentwurf ein bundesweit einheitliches und standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren vor. Hilfesuchende sollen dadurch schneller in die jeweils passende Versorgungsebene gesteuert werden. Dadurch können unnötige Wege und Wartezeiten für Patientinnen und Patienten vermieden werden. Zugleich wird der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen für die notdienstliche Akutversorgung konkretisiert. Die Reform sieht vor, dass diese als Teil des Sicherstellungsauftrags rund um die Uhr gewährleistet wird. Versorgt werden hier akute Behandlungsfälle, die eine unverzügliche medizinische Erstversorgung erfordern, bei denen jedoch keine stationäre Behandlung notwendig ist. Darüber hinaus sollen die Akutleitstellen unter der Rufnummer 116117 und die Rettungsleitstellen unter der Rufnummer 112 künftig verbindlich zusammenarbeiten. Dadurch können Hilfesuchende schneller an die jeweils richtige Versorgungsstruktur vermittelt werden. Integrierte Notfallzentren als zentrale Anlaufstellen Ein zentraler Baustein der Reform ist der Aufbau von Integrierten Notfallzentren (INZ) an geeigneten Krankenhausstandorten, die aus einem gemeinsamen Tresen, der Notaufnahme und einer KV-Notdienstpraxis bestehen. Die INZ sollen als zentrale Anlauf- und Steuerungsstellen für Hilfesuchende dienen. Dort arbeiten Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen künftig enger zusammen. KV-Notdienstpraxen werden verbindlich eingebunden, um eine fallabschließende Behandlung ambulanter Akutfälle zu gewährleisten und die Notaufnahmen zu entlasten. Der Gesetzentwurf greift damit zentrale Forderungen des GKV-Spitzenverbandes auf. Bundesweit einheitliche Verfahren und verbindliche Qualitätsvorgaben sind eine wichtige Voraussetzung für eine verlässliche Notfallversorgung in Deutschland. Der GKV-Spitzenverband begrüßt darüber hinaus die Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bei der Ausgestaltung der Reform: Der Gesetzentwurf überträgt dem G-BA die Aufgabe, bundeseinheitliche Vorgaben für das qualifizierte, standardisierte Ersteinschätzungsverfahren sowie Mindestanforderungen an die personelle und apparative Ausstattung der KV-Notdienstpraxen festzulegen. Damit können bundesweit einheitliche Standards für die Patientensteuerung und die ambulante Notfallversorgung geschaffen werden. Reform bindet Rettungsdienst konsequent in die Notfallversorgung mit ein Mit der Reform geht die Bundesregierung einen längst überfälligen Schritt: Sie stellt den Rettungsdienst als wichtigen Akteur in der Notfallversorgung auf eine moderne und zukunftsfähige gesetzliche Basis. Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, erklärt: „Der Rettungsdienst wird in Deutschland bislang kommunal sehr unterschiedlich organisiert. Mit der geplanten Notfallreform wird nun das Ziel verfolgt, den Rettungsdienst transparenter zu gestalten und einen Rahmen für bundeseinheitliche Struktur- und Qualitätsvorgaben zu schaffen. Davon profitieren sowohl die Patientinnen und Patienten als auch die Mitarbeitenden im Rettungsdienst und in den Notaufnahmen.“ Der GKV-Spitzenverband begrüßt insbesondere, dass der Rettungsdienst als eigenständiges Leistungsrecht in das SGB V aufgenommen werden soll. Positiv bewertet wird zudem die vorgesehene Neuregelung der Entgeltfestlegung für rettungsdienstliche Leistungen. Künftig sollen Entgelte nicht mehr einseitig durch Länder oder Kommunen vorgegeben, sondern flächendeckend vor Ort zwischen Krankenkassen und Leistungserbringenden verhandelt werden. Bundeseinheitliche Vorgaben, eine bessere Steuerung und die stärkere Vernetzung aller Beteiligten sind wesentliche Voraussetzungen für eine moderne und verlässliche Notfallversorgung in Deutschland. Nach jahrelangen Diskussionen ist die Reform überfällig. Jetzt kommt es darauf an, die wesentlichen Reformelemente ohne Abstriche umzusetzen und zügig die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. |
| Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der rund 75 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V. |


