| Die Innungskrankenkassen fordern anlässlich der Mitgliederversammlung des IKK e.V., Gesundheit in allen Politikfeldern zu verankern / Einnahmen aus der Alkohol- und Tabaksteuer sowie die neue Abgabe auf zuckergesüßte Getränke müssen dem Gesundheitsfonds zugutekommen Das Gesundheitswesen muss die Vermeidung von Krankheiten, nicht deren Behandlung zum Ziel haben. Darin ist sich die Mitgliederversammlung des IKK e.V. einig. Denn angesichts einer älter werdenden Gesellschaft, der Zunahme chronischer Erkrankungen und der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es aus Sicht der Innungskrankenkassen nicht ausreichend, im Wesentlichen die Behandlung bereits eingetretener Krankheiten zu finanzieren. 2025 flossen nur 0,22 Prozent der Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in die Primärprävention und Gesundheitsförderung im engeren Sinne. Das ist deutlich zu wenig. Die Mitgliederversammlung des IKK e.V. fordert deshalb eine konsequente Neuausrichtung der Gesundheitspolitik. Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., erklärt: „Unser Ziel muss sein, Gesundheit zu erhalten, anstatt Krankheit zu behandeln. Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Investition in Lebensqualität, Teilhabe und die finanzielle Stabilität unseres Gesundheitswesens. Wenn wir chronische Erkrankungen von morgen vermeiden wollen, müssen wir heute in den Lebenswelten ansetzen, in denen Menschen lernen, arbeiten und ihren Alltag verbringen.“ Die Innungskrankenkassen setzen sich deshalb für eine stärkere Gesundheitsförderung in der Schule, im Betrieb und im sozialen Umfeld ein. Dazu gehören verlässliche Strukturen für Gesundheitsförderung in Kitas und Schulen sowie eine bessere Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der betrieblichen Gesundheitsförderung. Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., ergänzt: „Gerade Handwerksbetriebe und kleinere Unternehmen verfügen häufig nicht über die personellen und finanziellen Ressourcen, um eigene Präventionsstrukturen aufzubauen. Hier unterstützen bereits jetzt die Innungskrankenkassen die Betriebe. Es ist deshalb begrüßenswert, dass sich die FinanzKommission Gesundheit bei der Erarbeitung des zweiten Gutachtens ausdrücklich und intensiv mit dem Thema Prävention auseinandersetzt und sich hierfür Unterstützung von den Krankenkassen holt.“ Aus Sicht der Mitgliederversammlung des IKK e.V. sind deshalb im Rahmen der Stärkung der Prävention auch die Anhebung der Tabak- und Alkoholsteuern sowie die Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke konsequent. Diese Abgaben setzen Anreize für einen gesundheitsförderlichen Konsum. Aber, so die Innungskrankenkassen, die hieraus geschöpften Mittel müssen auch dort hinfließen, wo die gesundheitlichen Folgekosten entstehen, und zwar in das Gesundheitswesen! „Rauchen verursacht nach den zugrunde gelegten Berechnungen direkte Kosten von rund 30,3 Milliarden Euro jährlich, der schädliche Alkoholkonsum direkte Kosten von rund 16,6 Milliarden Euro. Die volkswirtschaftlichen Kosten von Übergewicht und Adipositas, die unter anderem durch einen dauerhaft hohen Zuckerkonsum begünstigt werden, werden mit rund 113 Milliarden Euro beziffert. Die GKV trägt einen erheblichen Teil der daraus entstehenden Behandlungs-, Arzneimittel-, Rehabilitations- und Pflegekosten“, führt Vorstandsvorsitzender Müller aus. Die Innungskrankenkassen unterstützen daher die im Referentenentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes vorgesehene stufenweise Erhöhung der Tabaksteuer. Nach den Angaben des Entwurfs sollen daraus Mehreinnahmen von 756 Millionen Euro im Jahr 2027 und 3,589 Milliarden Euro im Jahr 2030 entstehen. Nicht akzeptabel ist jedoch, dass diese Einnahmen dem allgemeinen Bundeshaushalt und im Speziellen der Finanzierung zur zeitlich befristeten Refinanzierung des Tankrabatts zugutekommen sollen. „Wer die gesundheitlichen Folgen des Rauchens als Begründung für eine Steuererhöhung heranzieht, darf die daraus entstehenden Einnahmen nicht einfach im allgemeinen Bundeshaushalt verschwinden lassen“, betont Müller. Vorstandsvorsitzender Wollseifer fügt an: „Die Einnahmen aus der Besteuerung von Tabak müssen zweckgebunden als Abgabe dem Gesundheitsfonds zugeführt werden. Eine Entlastung des Bundeshaushalts auf Kosten der Beitragszahlenden ist der falsche Weg.“ Das gelte ebenso auch für die geplante Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Bisher war vorgesehen, die Einnahmen als zweckgebundene Abgabe zur Stabilisierung des Gesundheitssystems einzusetzen. Im aktuellen politischen Zuschnitt ist aber eine direkte Zuführung zum Gesundheitsfonds nicht mehr vorgesehen; die Mehreinnahmen sollen der GKV lediglich „in geeigneter Weise“ entlastend zugutekommen. Damit droht die Abgabe zu einer allgemeinen Einnahmequelle des Bundes zu werden. „Die FinanzKommission Gesundheit hatte ausdrücklich empfohlen, eine gestaffelte Abgabe einzuführen und die Mehreinnahmen der GKV zuzuführen“, erinnert Müller. Nach Angaben der Bundesregierung werden Einnahmen von rund 450 Millionen Euro jährlich erwartet. In einer vom IKK e.V. beauftragten aktuellen forsa-Befragung sprachen sich 72 Prozent der befragten GKV-Versicherten dafür aus, eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke zur Mitfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung einzuführen. „Die Richtung stimmt, wenn gesundheitsschädlicher Konsum reduziert und zugleich die GKV entlastet wird“, bilanzieren die Vorstandsvorsitzenden. „Die Einnahmen aus Lenkungssteuern auf Tabak, Alkohol und einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke müssen aber konsequent dem Gesundheitsfonds zugutekommen. Sie dürfen weder zur Subventionierung des allgemeinen Bundeshaushalts noch zur Finanzierung sachfremder Aufgaben verwendet werden.“ |
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