Zu den Vorwürfen, Kliniken hätten ungerechtfertigt Gelder für Intensivbetten erhalten, erklärt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum: „Es gibt keinen Anlass, die Fördermittel in Höhe von 500 Millionen Euro für den Aufbau Intensivkapazitäten mit Beatmungsgeräten in den Krankenhäusern als nicht nachvollzieh- oder erklärbar darzustellen. Die Krankenhäuser sind aufgefordert worden, so viel wie möglich moderne Intensivplätze mit Beatmungsgeräten zu schaffen. Das haben sie dann auch getan und damit einen maßgeblichen Beitrag zur Absicherung eines weltweit einmaligen Niveaus an medizinischer Leistungskapazität geschaffen. Damit haben sie die Grundvoraussetzungen für einen gemäßigten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lockdown geschaffen. Die vom Bundesgesundheitsministerium zum 1. Januar 2020 genannte Zahl von bundesweit rund 28.000 Intensivbetten ist völlig ungeeignet, um sie mit der aktuell im DIVI Register ermittelten Anzahl von 32.500 Beatmungsbetten zu vergleichen. Nicht jedes Intensivbett ist und war ein COVID-19 geeignetes Beatmungsbett. Denn bei weitem nicht alle zum 1. Januar 2020 nach einem anderen Verfahren und anderen Definitionen gemeldeten Intensivbetten waren als Beatmungsbetten mit der entsprechenden Medizintechnik zur Beatmung von COVID-19 Patienten geeignet. Auf diesen Umstand hatte die DKG schon frühzeitig im März 2020 hingewiesen. Von Seiten der DKG ist mehrfach auf diese Differenzierung aufmerksam gemacht worden. Nach unseren Aussagen aus dem März 2020 lag die Zahl der Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit damals bei rund 20.000 als Teilmenge aller 28.000 Intensivbetten. Betrachtet man nun die aktuell genau erfasste Zahl von Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit, liegt diese Stand 17. Juli 2020 um rund 12.500 höher. Anhand dieser Zahlen wird deutlich: Der Vorwurf die ausgezahlten Fördermittel seien nicht zweckentsprechend verwendet worden ist durch nichts belegt. Eine amtliche Statistik, die zwischen allgemeinen Intensivbetten und Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit unterscheidet, hat es faktisch erst ab dem 15. April gegeben. Die Pflicht zur Meldung der einsatzfähigen Intensivbetten an das Register der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensivmedizin (DIVI) gilt dagegen erst seit dem 16. April. Hier liegen somit Erfassungsdisparitäten vor. Die Rückmeldungen aus den Ländern zeigen, dass es zum Meldezeitpunkt Differenzen zwischen bei der DIVI und bei den Ländern gemeldeten Intensivbetten gab. Zudem ist zwischen den mit der Förderung verfolgten Kapazitätsvorhaltungen und der aktiv mit Personalausstattung gebrauchten Intensivplätzen zu unterscheiden. Die Tatsache, dass über die Freihaltestrategie zu jedem Zeitpunkt ausreichend Intensivbetten verfügbar waren, hat ermöglicht, neu geschaffene Kapazitäten nicht zu aktivieren. Gleichwohl war der Kapazitätsaufbauauftrag von den Krankenhäusern erfüllt worden. Dazu gehört die Ausstattung der Intensivbetten mit Beatmungsgeräten. Verzerrungen in den statistischen Erhebungen des Ausgangsbestands, insbesondere hinsichtlich der technischen Ausstattung, sind somit eine wesentliche Erklärung. Auch sind viele Beatmungsgeräte zwar bestellt und bezahlt, aber noch nicht geliefert, so dass sie im DIVI-Register noch nicht gemeldet werden konnten. Um die Auszahlungen zu klären, hat das BMG die Länder bis zum 10. Juli zur Stellungnahme aufgefordert. Bevor diese Ergebnisse nicht vorliegen, gibt es keinen Anlass zu Spekulationen.“ |