Rund 3,6 Millionen Euro stellt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) den Selbsthilfeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz bei der pauschalen Förderung im Jahr 2024 zur Verfügung. Insgesamt erhielten vier Selbsthilfekontaktstellen, 28 Selbsthilfeorganisationen und 475 Selbsthilfegruppen eine finanzielle Unterstützung. Diese sichert die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe – beispielsweise für Büroausstattung, Telekommunikation und Raumkosten. Zusätzlich flossen weitere Fördermittel im Rahmen der kassenindividuellen Förderung an die Selbsthilfe in Rheinland-Pfalz. Die Selbsthilfekontaktstellen im Land dienen als Anlaufpunkte für Selbsthilfeorganisationen, -gruppen und deren Mitglieder. Sie unterstützen unter anderem bei der Beantragung der Fördermittel.
Wichtig ist hierbei die Antragsfrist: Selbsthilfegruppen können noch bis zum 28. Februar Anträge für die Pauschalförderung 2025 stellen. Gruppen, die sich aktuell erst gründen, können aber auch im laufenden Jahr 2025 einen Antrag zur Gruppenneugründung stellen. Die GKV in Rheinland-Pfalz stellt darüber hinaus eine Sonderförderung „Medienkompetenz in der Selbsthilfe“ zur Verfügung, die gezielt die ehrenamtliche Selbsthilfe bei ihrer Arbeit im Kontext der (digitalen) Medien mit Rüstzeug unterstützt.
Die GKV in Rheinland-Pfalz fördert die Selbsthilfe im Rahmen der GKV-Gemeinschaftsförderung, in die alle Krankenkassen nach ihrem Versichertenanteil einzahlen. Die Federführung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung in Rheinland-Pfalz übernimmt auch 2025 erneut die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
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Selbsthilfekontaktstellen:
KISS Mainz, Telefon: 06131 / 21 07 74
KISS Pfalz, Telefon: 06323 / 98 99 24
SEKIS Trier, Telefon: 0651 / 14 11 80
WeKISS, Telefon: 02663 / 25 40
Federführende Ansprechpartner bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland:
Zur GKV-Gemeinschaftsförderung:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
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