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Diese Kliniken dürfen laut AOK Speiseröhren-OPs in Hessen durchführen

Hessen: Erfolgreiche Konzentration bei Speiseröhren-OPs, Nachholbedarf in Sachen Brustkrebs

Nur sechs Kliniken in Hessen dürfen derzeit komplexe Operationen an der Speiseröhre durchführen. Grund: Sie erbringen diese Leistung mindestens 26-mal im Jahr bzw. haben eine entsprechende Prognose und erfüllen damit die gesetzlich vorgeschriebene Mindestmenge. Die entsprechenden Daten sind transparent im Qualitätsmonitor des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hinterlegt. Darauf weist die AOK Hessen hin. Es handelt sich um beide Standorte des Universitätsklinikums Gießen und Marburg, das Klinikum Fulda, das Elisabethenkrankenhaus in Frankfurt, das Frankfurter Krankenhaus Nordwest und das Klinikum Darmstadt.

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Damit hat es durch die Anhebung der Mindestmenge von 10 auf 26 Eingriffe im Jahr 2023 eine deutliche Konzentration der Leistungen auf weniger Klinik-Standorte mit höheren Fallzahlen gegeben. Während 2022 nur 13,4 Prozent der Fälle in hessischen Kliniken mit mindestens 26 Eingriffen pro Jahr behandelt wurde, waren es im Jahr der Mindestmengen-Anhebung 2023 bereits 75 Prozent. „Dieser enorme Anstieg zeigt: Gesetzliche Mindestmengen wirken“, sagt Joachim Henkel, Krankenhauschef der AOK Hessen und ergänzt: „Dass trotz höherer Fallzahl-Vorgaben 2023 noch etwa jede vierte Speiseröhren-OP in Kliniken unterhalb der Mindestmenge durchgeführt wurde, ist durch Ausnahme- und Übergangsregelungen zu erklären, die im Einzelfall auch fallzahlschwächeren Kliniken auf Basis einer positiven Prognose die Operationen erlauben.“

Keine guten Nachrichten in Sachen Brustkrebs

Weniger gute Nachrichten gibt es in Sachen Brustkrebsversorgung. Hinsichtlich der operativen Behandlung von Brustkrebs in Krankenhäusern, die als Brustkrebs-Zentrum zertifiziert sind, zeigt der Qualitätsmonitor für Hessen kaum noch Bewegung: Weiterhin werden zwölf Prozent der Patientinnen mit Brustkrebs in nicht-zertifizierten Kliniken operiert. 2019 lag dieser Wert bei 12,8 Prozent. Joachim Henkel dazu: „Die Einführung und jüngste Anhebung der Mindestmengen für Brustkrebs-Operationen ist sicherlich ein Fortschritt und wird die Konzentration der Versorgung fördern. Allerdings sollte der Fokus der Politik noch mehr auf einer Zentralisierung der Behandlungen in zertifizierten Kliniken liegen, die neben der Mindestmenge viele weitere Struktur- und Prozesskriterien erfüllen. Die Behandlung in diesen Zentren bietet laut Studienlage klare Überlebensvorteile für die betroffenen Patientinnen.“

Qualitätsmonitor macht Qualität der Krankenhausversorgung transparent

Für alle sechs im Qualitätsmonitor abgebildeten Indikationen sind vergangene Woche die Kennzahlen und Daten für das Jahr 2023 ergänzt worden. Sie erlauben eine längerfristige Betrachtung der Entwicklung bei bestimmten Qualitätsthemen, die auch mit der anstehenden Krankenhausreform adressiert werden. So ist bei den Herzinfarkt-Behandlungen in Kliniken ohne Herzkatheterlabor (HKL) nach einem positiven Trend in den letzten Jahren nun eine gewisse Stagnation sichtbar: Der Anteil der Patientinnen und Patienten mit einem Herzinfarkt, die in einer Klinik ohne HKL-Verfügbarkeit behandelt wurden, lag sowohl 2022 als auch 2023 relativ konstant zwischen 6,1 und 5,3 Prozent. Das Onlineportal „Qualitätsmonitor“ macht Struktur- und Qualitätsunterschiede in der stationären Versorgung transparent. Es ermöglicht Auswertungen nach verschiedenen Qualitäts- und Strukturindikatoren zu den Indikationen Herzinfarkt, Brustkrebs, Lungenkrebs, Versorgung von Schenkelhalsbrüchen sowie zu komplexen chirurgischen Eingriffen an der Bauchspeicheldrüse und der Speiseröhre.

Mehr Infos: http://www.qualitaetsmonitor.de

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