Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland veröffentlicht erstmals Daten zur tariflichen Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Altenpflege in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Hintergrund ist eine gesetzliche Regelung, nach der die Pflegekassen ab 1. September 2022 Versorgungsverträge nur noch mit Einrichtungen abschließen dürfen, die nach Tarif bezahlen. Daher mussten die Pflegeheime und Pflegedienste im Land, die bereits an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, in den letzten Monaten Informationen und Daten zu den Tarifverträgen und zur Entlohnung melden.
Die Erhebung hat ergeben, dass in Rheinland-Pfalz / im Saarland aktuell insgesamt 11 / 6 Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechts-Regelungen zur Bezahlung angewendet werden. Auf der Grundlage des vorhandenen Rücklaufs zahlen mindestens 257 / 100 stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste im Land auf Basis dieser Verträge und Vereinbarungen Tariflöhne.
Regional übliches Lohnniveau ermittelt
Auf der Grundlage der Erhebung der Pflegekasse kann ein regional übliches Entgeltniveau für die tarifgebundenen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz / im Saarland berechnet werden. Hierbei wird nach Pflegefachpersonal mit mindestens dreijähriger Ausbildung, Pflegeassistenzen mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und Hilfspersonal ohne mindestens einjährige Pflegeausbildung unterschieden. Für diese Beschäftigtengruppen wird jeweils ein Brutto-Stundenlohn als Durchschnittssatz ermittelt. Im bundesweiten Vergleich liegen die Löhne in den Einrichtungen der Altenpflege, die bereits Tarifverträge anwenden, in Rheinland-Pfalz im oberen Drittel / im Saarland im oberen Mittelfeld. Pflegetypische Zulagen und Sonderzahlungen wurden in der Erhebung separat erfasst. „Die Rückmeldungen der Einrichtungen zeigen, dass die Löhne in Rheinland-Pfalz / im Saarland höher sind als in vielen anderen Bundesländern, was sehr erfreulich ist“, so Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse. „Die Stundensätze sind eher als Rechengröße zu sehen, aber die erhobenen Daten sind eine gute Basis für die flächendeckende Einführung tariflicher Bezahlung in der Altenpflege.“
Bessere Bezahlung der Altenpflege als Ziel der Reform
Die Erhebung der Pflegekassen basiert auf einer Neuregelung der Großen Koalition, die im Juni 2021 mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vom Bundestag verabschiedet worden ist. „Erklärtes Ziel dieser Reform ist eine bessere Bezahlung der Altenpflege, die den Beruf attraktiver machen soll“, erklärt Niemeyer. Die Pflegereform sieht unter anderem vor, dass ab dem 1. September 2022 nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen. „Einrichtungen, die sich nicht daran halten, können künftig nicht mehr mit der Pflegeversicherung abrechnen“, betont Niemeyer.
AOK bietet Überblick zu aktuellen Tarifregelungen im Land
Die Ergebnisse der Erhebung sollen als Basis für eine flächendeckende tarifliche Entlohnung in der Altenpflege dienen. Das Verfahren sieht vor, dass die Pflegekassen nun in einem ersten Schritt eine Übersicht der aktuell angewendeten Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen im Land veröffentlichen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit dürfen dabei laut Gesetz nur Verträge und Vereinbarungen mit einer Entlohnung berücksichtigt werden, die das regional übliche Entgeltniveau nicht um mehr als 10 Prozent übersteigt. „Alle Pflegeanbieter, die noch nicht nach Tarif bezahlen, können sich die online veröffentlichte Übersicht der Tarifverträge und Vereinbarungen anschauen. Diese Einrichtungen sind nun verpflichtet, sich für eine dieser Regelungen zu entscheiden und ihren Pflegekräften ab September, so sie es noch nicht tun, ebenfalls entsprechende Löhne zu zahlen“, erläutert Niemeyer die gesetzlichen Regelungen. Die AOK als federführende Pflegekasse veröffentlicht die Ergebnisse für alle Pflegeanbieter in ihrem Gesundheitspartner-Portal.
Die Daten zur Entlohnung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Einrichtungen der Altenpflege seit Oktober 2021 digital übermittelt. Dies erfolgte bundesweit einheitlich über die sogenannte „DatenClearingStelle“ (DCS) – eine gemeinsame Einrichtung der Pflegekassen, über die auch die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen gemeldet werden.
Alle Ergebnisse der Erhebung und weitere Informationen sind abrufbar unter www.aok.de/gp/rp und www.aok.de/gp/sl