Angesichts verzerrender Berichterstattung nimmt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Frage um angeblich nicht vorhandene Intensivbetten und ungerechtfertigter Ausgleichszahlungen mit folgendem Faktencheck Stellung.
Behauptung:
Krankenhäuser haben bewusst eine zu hohe Auslastung ihrer Intensivkapazitäten
gemeldet, um von den Ausgleichszahlungen zu profitieren.
Fakt:
Das ist falsch. Es gibt weder konkrete Hinweise noch belegbare Vorwürfe gegen
ein Krankenhaus. Auch der Bundesrechnungshof hat keinen Verdacht
geäußert.
Behauptung:
Die Krankenhäuser konnten sehr leicht Ausgleichszahlungen kassieren, indem sie
durch Bettenabmeldungen dafür sorgten, dass nie mehr als 25 Prozent der
Intensivbetten frei sind.
Fakt:
Das erlaubt die gesetzliche Lage nicht. Um Ausgleichszahlungen auszuzahlen,
müssen aktuell mehrere Bedingungen erfüllt sein:
1. Nur Krankenhäuser, die
eine Notfallversorgung der Stufen 2 und 3 anbieten, können Ausgleichszahlungen
erhalten.
2. Im gesamten Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt muss die
Inzidenz bei mindestens 50 Fällen/100.000 Einwohner liegen.
3. Im gesamten Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt müssen
weniger als 25 Prozent der Intensivbehandlungsplätze frei sein.
Davon abweichend sind weitere Varianten möglich. So können auch Krankenhäuser der Notfallversorgungsstufe 1 einbezogen werden, sofern weniger als 15 Prozent der Intensivkapazitäten frei sind. Bei der Hotspot-Regel spielt die Intensivauslastung keine Rolle mehr, sobald die Inzidenz 150 übersteigt.
Wollten Krankenhäuser also ungerechtfertigt Leistungen beziehen, müssten sie sich über Trägergrenzen hinweg im Landkreis abstimmen und konzertiert falsche Zahlen melden. Das ist ausgeschlossen. Außerdem gab es Ausgleichszahlungen nur während der jeweiligen Wellen.
Behauptung:
Niemand weiß, wie viele Intensivbetten es in Deutschland tatsächlich gibt. Die
Krankenhäuser haben zwar die Fördergelder für neue Intensivbetten kassiert,
aber keine Betten aufgebaut.
Fakt:
Durch das DIVI-Intensivregister ist transparent und tagesaktuell einsehbar, wie
viele Intensivbetten deutsche Krankenhäuser vorhalten. Am 10. Juni gab es
beispielsweise 26.176 betreibbare Intensivbetten, davon waren 4.351 nicht
belegt. Eine Reserve von 10.522 Behandlungsplätzen kann innerhalb einer Woche
vor allem durch Personalverschiebungen aktiviert werden. Es stehen also 36.698
Intensivbehandlungsplätze zur Verfügung.
Allerdings zählt das Register nur die betreibbaren Intensivbetten. Daher können
durch Personalausfall durch Krankheit, Urlaub, Quarantäne oder immensen
Personalaufwand für Covid-Patient*innen, durch die Wiedereinsetzung der
Pflegepersonaluntergrenzen oder andere Faktoren die Zahlen der Intensivbetten
stark schwanken. Unter einem Intensivbett verstehen wir immer einen ganzen
Behandlungsplatz, der auch ausreichend Personal benötigt. Die Zahl der
Intensivplätze schwankt also über das Jahr.
Behauptung:
Die Krankenhäuser haben Fördergelder für den Aufbau von Intensivbetten
kassiert, diese dann aber abgemeldet und dadurch zusätzlich noch Ausgleichszahlungen
erhalten.
Fakt:
Das ist nicht möglich. Die Höhe der Ausgleichszahlungen berechnet sich nach dem
Belegungsdurchschnitt des Jahres 2019. Im Jahr 2020 neu aufgebaute Betten
werden bei der Ermittlung der Ausgleichszahlungen nicht berücksichtigt.
Behauptung:
Die Krankenhäuser haben während der Pandemie finanziell immens profitiert.
Fakt:
Für das Jahr 2020 hat ein Gutachten des Leibniz-Instituts für
Wirtschaftsforschung bestätigt, dass die Krankenhäuser nicht überzahlt aus der
Pandemie herausgehen. Die Ausgleichszahlungen haben vielmehr dafür gesorgt,
dass Krankenhäuser in der Pandemie nicht schließen oder ihre Beschäftigten in
Kurzarbeit schicken mussten. Hintergrund ist das Finanzierungssystem. Ein
großer Teil der Krankenhaus-Einnahmen stammt aus leistungsbezogenen Vergütungen
(Fallpauschalen) für durchgeführte Behandlungen. Brechen diese Behandlungen
weg, weil das Krankenhaus für hohe Belastungen Betten freihalten muss, kann das
Krankenhaus in finanzielle Schwierigkeiten kommen, da weiterhin anfallende
laufende Kosten nicht mehr finanziert werden können.
Für das Jahr 2021 erfolgt immer ein Ganzjahresausgleich, der am Ende des Jahres die Erlöse und Ausgleichszahlungen 2021 mit den Erlösen des Jahres 2019 gegenrechnet. Das bedeutet konkret, dass für die Krankenhäuser kein finanzieller Anreiz existiert, ungerechtfertigt Freiheithaltepauschalen zu erzielen, die am Jahresende ohnehin zurückgezahlt werden müssten.