Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hat den Haushaltsplan für das Jahr 2025 beschlossen.
Der Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
umfasst im Jahr 2025 ein Volumen von insgesamt 64,211 Milliarden Euro. In ihrer
Sitzung am 20. November 2024 in Bochum hat die Vertreterversammlung der KBS den
Haushaltsplan für das Jahr 2025 beschlossen. Die Vertreterversammlung ist das
„Parlament“ des Sozialversicherungsträgers, das bei der KBS aus 30
ehrenamtlichen Mitgliedern besteht.
Im
Haushaltsplan 2025 entfallen 11,971 Milliarden Euro auf die Kranken- und
Pflegeversicherung und 33,112 Milliarden Euro auf die Alterssicherungssysteme
des Trägers. Weitere 18,103 Milliarden Euro sind für andere Aufgabenstellungen
des Verbundes KBS vorgesehen.
Einen
Schwerpunkt der Tagesordnung stellte die Finanzierung der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) sowie der gesetzlichen Pflegeversicherung dar.
Der
Kostendruck in der GKV ist in den letzten Jahren immer weiter angestiegen.
Gegenüber der letztjährigen Prognose des Schätzerkreises haben sich deutlich
höhere Kostensteigerungen im Jahr 2024 ergeben. Neben dem Anstieg der
Leistungsausgaben im Jahr 2024 muss auch die durch den diesjährigen
Schätzerkreis prognostizierte Finanzierungslücke für das Jahr 2025 über den Zusatzbeitragssatz
und somit durch die Beitragszahlenden geschlossen werden. Verstärkt wird dieser
Effekt durch die Abschmelzung der Finanzreserven in den Jahren 2021 und 2023.
Ohne Finanzreserven können die Krankenkassen ihre kassenindividuellen
Zusatzbeitragssätze nicht stabilisieren. Hierdurch kam es schon in diesem Jahr
vermehrt zu unterjährigen Erhöhungen des Zusatzbeitragssatzes innerhalb der
GKV.
Die
KNAPPSCHAFT, die Kranken- und Pflegeversicherung der KBS, verzeichnete eine
Abschmelzung ihrer Finanzreserve in Höhe von insgesamt rund 306 Millionen Euro.
Dieses Geld steht nun nicht mehr zur Verfügung, um dem Anstieg der Ausgaben
entgegenzuwirken.
Robert
Prill, Vorsitzender der Vertreterversammlung und Versichertenvertreter,
beklagte das Fehlen der angekündigten finanziellen Reformen zur Entlastung der
GKV wie zum Beispiel das Ausbleiben der kostendeckenden Beiträge des Bundes für
die Gesundheitskosten von Bürgergeldempfangenden. Prill: „Die Lasten der
gesamtgesellschaftlichen Aufgaben müssen gerecht verteilt und nicht
ausschließlich den Beitragszahlenden der GKV aufgebürdet werden. Dies gilt auch
dann, wenn, wie derzeit, die Haushaltslage im Bund noch nicht entschieden ist.“
Ein
ähnliches Bild wie in der GKV zeigt sich auch in der sozialen Pflegeversicherung.
Diese ist unter anderem durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle
Schieflage geraten. Der Bund hat die pandemiebedingten Mehrausgaben bislang nur
teilweise ausgeglichen. „Die Finanzzusagen des Bundes zur Übernahme der
Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger und zur vollständigen
Erstattung der pandemiebedingten Mehrausgaben müssen eingehalten werden. So
können die Beitragszahlenden entlastet werden. Dieser Appell richtet sich auch
an die künftige Bundesregierung“, betonte Robert Prill.
In
ihrem Bericht gegenüber der Vertreterversammlung stellte die Geschäftsführung
der KBS außerdem eine neue Kampagne zur Bewerbung des medizinischen
Kompetenznetzes der KNAPPSCHAFT vor. Die KNAPPSCHAFT informiert ihre
Versicherten in den kommenden Wochen über diese Kampagne und wird die Vorteile
des medizinischen Kompetenznetzes mit der herausragenden Zusammenarbeit aller
teilnehmenden Haus- und Fachärztinnen und -ärzte, der Krankenhäuser und
Kliniken sowie der Rehabilitationseinrichtungen der KBS zum Wohle der
Versicherten der KNAPPSCHAFT herausstellen.
Weiterhin
informierte die KBS-Geschäftsführung in ihrem Bericht über die Minijob-Zentrale
in der Vertreterversammlung darüber, dass die Verdienstgrenze für Minijobs ab
Januar 2025 von 538 Euro auf 556 Euro pro Monat steigt. Die Verdienstgrenze
wird angehoben, weil der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde steigt.
Minijobberinnen und Minijobber profitieren von dieser Erhöhung. Inwiefern die
neuen Regelungen Anpassungen in den Arbeitsverträgen bedeuten, haben Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber zu prüfen.
Weitere Informationen zu den neuen
Minijob-Verdienstgrenzen ab dem Jahr 2025 gibt dieser Artikel: https://magazin.minijob-zentrale.de/verdienstgrenze-minijob-2025/
Eine
Übersicht über die Vorteile des medizinischen Kompetenznetzes der
KNAPPSCHAFT ist in Ausgabe 3 des Gesundheitsmagazin tag zu finden: https://www.knappschaft.de/static/tag/2403/4/index.html
Zur
Knappschaft-Bahn-See:
Mit ihrem einzigartigen Verbund aus gesetzlicher Rentenversicherung,
Renten-Zusatzversicherung, Arbeitgeberversicherung und der Kranken- und
Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT mit einem eigenen medizinischen Kompetenznetz
nimmt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) in der
Sozialversicherung einen besonderen Platz ein. Darüber hinaus werden alle
geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse durch die Minijob-Zentrale unter dem
Dach der KBS betreut. Zum Verbund gehören weiterhin unter anderem die
Bundesfachstelle Barrierefreiheit und die Seemannskasse. Daneben übernimmt die
KBS mit der Überwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Informationstechnik
und der Fachstelle für Fördermittel des Bundes weitere Aufgaben im Auftrag des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Weitere Informationen unter www.kbs.de
Kontakt:
Dr. Christiane Krüger
Pressesprecherin
Deutsche
Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstr.
14-28 44789 Bochum
Tel. 0234 304-85200
Mobil 0160 2904853
christiane.krueger@kbs.de
www.kbs.de