Selbstverwaltung beschließt Krankenhausentgeltkatalog 2022 für Psychiatrie und Psychosomatik
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2022 den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2022) vereinbart. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Leistungs- und Kostendaten des Datenjahres 2020 erfolgte die Weiterentwicklung in diesem Jahr auf Grundlage eines angepassten Verfahrens. Der PEPP-Katalog 2022 entspricht im Ergebnis weitgehend dem Katalog des Vorjahres. Behandlungsfälle von COVID-19-Patienten und -Patientinnen mit einem erhöhten Aufwand werden im Entgeltsystem 2022 in einer verbesserten Differenzierung höher bewerteten Fallgruppen zugeordnet. Gleichzeitig wurden die dazugehörigen, moderat angepassten Kodierrichtlinien (DKR-Psych) beschlossen.