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Hessen sehen medizinische Versorgung kritischer

Befragung zur Qualität: Weniger positiv im Vergleich zu 2022  

Im Auftrag der AOK Hessen hat Insa Consulere 1.000 Personen aus Hessen zu unterschiedlichen Gesundheitsthemen befragt. Der Großteil der Menschen bewertet die medizinische Versorgung in Deutschland besser als in anderen europäischen Ländern. Aber im Vergleich zu 2022 sind die Werte deutlich gesunken.

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51 Prozent der Befragten empfinden die medizinische und gesundheitliche Versorgung in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern als besser (36 Prozent als eher und weitere 15 Prozent als sehr viel besser). Dies sind im Vergleich zur Erhebung im Jahr 2022 allerdings 14 Prozentpunkte weniger. 20 Prozent kommen im europäischen Vergleich nur auf eine durchschnittliche Note und 19 Prozent meinen sogar, die Versorgung sei schlechter oder sehr viel schlechter. Die negativen Bewertungen sind im Vergleich zur Erhebung im Jahr 2022 um neun Prozentpunkte angestiegen. Interessant ist hierbei: Mit steigendem Lebensalter sinkt tendenziell der Anteil derer, die die Gesundheitsversorgung in Deutschland als besser im Vergleich zu anderen europäischen Ländern einschätzen – von 65 Prozent bei den jüngsten bis auf 43 bis 45 Prozent bei den Befragten ab 50 Jahren.

Reformen anpacken

„Der Reformstau im Gesundheitswesen erreicht offensichtlich die Menschen“, bewertet Ralf Metzger, der Politikchef der AOK Hessen, die Befragungsergebnisse und stellt klar, dass Reformen dringend angepackt werden müssen. „Mit den Strukturen und Rahmenbedingungen von gestern können wir die Herausforderungen der Zukunft nicht meistern. Wer die Gesundheitsversorgung 2030 sichern will, muss jetzt handeln. Dabei brauchen wir eine klare Orientierung am tatsächlichen Versorgungsbedarf.“  Damit könne man es schaffen, auch im Empfinden der Menschen die Gesundheitsversorgung wieder zu verbessern und gleichzeitig das System finanzierbar zu halten.

Konsequente Bedarfsorientierung

Eine solche Bedarfsorientierung gilt es, bei allen Gesetzen im Blick zu halten, so Metzger weiter. „Konkret bedeutet dies beim Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, die vorgesehen Leistungsgruppen verbindlich und zügig einzuführen sowie die geplante Vorhaltevergütung nicht fall-, sondern bevölkerungsbezogen an die Krankenhäuser auszuzahlen. Beim sogenannten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz sollte auf eine generelle Entbudgetierung der hausärztlichen Vergütung verzichtet und stattdessen auf zielgenaue Instrumente gesetzt werden, um einzelne regionale Versorgungsdefizite zu schließen.“

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